Manchmal erreicht man mit Hartnäckigkeit genausoviel wie mit einem mit großer Mehrheit beschlossenen Antrag. So hat es sich mit unserem Antrag zur  „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein“ verhalten, den wir bereits im Februar 2023 gestellt hatten.

Im KUBA (Klimaschutz-, Umwelt- und Betriebsausschuss) am 15.03.2023 zeigte sich einmal mehr, dass durch die Stellungnahme des Magistrats eine Diskussion nur schwer in Gang kommen und vermutlich unser Antrag abgelehnt würde. Um den Antrag noch einmal inhaltlich überarbeiten zu können, wurde der Antrag durch unser Ausschussmitglied Dr. Birgit Anderegg bis zum eigenen Wiederaufruf zurückgestellt.

Unser darauf folgender Änderungsantrag stand am 28.06.2023 wiederum auf der Tagesordnung des KUBA. Auch hier kam es zu keiner Diskussion im Ausschuss, bedingt durch eine weitere vorgelegte Stellungnahme des Magistrats.

Die Kurzform der Stellungnahme lautet:
Die Förderung von Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie lief mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 zum Ende des Jahres 2023 aus
oder wer lange genug wartet, muss nehmen was übrig bleibt.

Nach intensiver Beratung in der Fraktion, wurde der Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023 von uns zurückgezogen. Warum „zurückgezogen“? Damit wir einen erneuten Anlauf nehmen konnten, da bei einer Ablehnung des Antrages, uns eine 12-monatige Sperrfrist für dieses Thema treffen würde und so leicht wollten wir dann doch nicht aufgeben.

Was ist das Ziel eines Kommunalen Wärmeplans?

Im Ergebnis beinhaltet ein Wärmeplan Erhebungen zum gegenwärtigen und prognostizierten Wärmebedarf. Zusätzlich zeigt er wichtige Informationen (Karten und Texte) über die vorhandene Netzinfrastruktur (Fernwärme, Erdgas) sowie über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien. Auf Basis eines übergeordneten Wärmeplans kann die Stadt Idstein sinnvolle ortsteil- oder gebäudespezifische Teilmaßnahmen identifizieren, die eine effiziente Wärmeversorgung unterstützen. Dabei werden vorteilhafte Kopplungseffekte für die beteiligten Akteure der Gebäudeeigentümer, Wohnungsunternehmen, Energieversorger und Handwerksbetriebe in Idstein aufgezeigt.

Den dritten und letzten Anlauf zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ unternahmen wir im April 2024 mit unserem nächsten Antrag. Diesen begründeten wir u. a. damit, daß bei einer weiter abwartenden Haltung, die Möglichkeit wächst, schlicht kein Fachbüro mehr beauftragen zu können, da fast alle Kommunen auf externe Unterstützung durch Fachbüros angewiesen sind. Dadurch steigt das Risiko, das vorgegebene Zeitlimit nicht einhalten zu können.

In der Sitzung des KUBA am 24.04.2024 kam es dann endlich zu einer Diskussion im Ausschuss. Unterstützung erhielten wir lediglich von der Fraktion der Grünen. Am Ende wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt (Ja: 4 Nein: 4 Enthaltung: 5).

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2024 teilte Bürgermeister Herfurth mit, dass sich die Anträge der ULI-Fraktion zur kommunalen Wärmeplanung durch rege Aktivität der Verwaltung erledigt haben.

¿ Was war denn da los?

Bürgermeister Herfurth erklärte, dass die Verwaltung bereits wichtige Schritte in Richtung der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans unternommen hat. Dazu gehören die Abstimmung mit der zentralen Vergabestelle, eine umfassende Marktsondierung und Gespräche mit qualifizierten Fachbüros. Ein Leistungsverzeichnis wurde erstellt und die Vergabe soll noch vor der Sommerpause 2024 erfolgen.

Diese Entwicklung kam für unsere Fraktion überraschend, zeigt aber, dass unsere Bemühungen und Ziele hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung verwaltungsseitig auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Noch besser wäre es gewesen, diese Informationen bereits im KUBA am 24.04.2024 mitzuteilen. Schlussendlich zeigt es aber, dass das Thema der nachhaltigen Energieversorgung und CO2-Reduzierung in Idstein ernst genommen wird, was angesichts der globalen Klimakrise dringend erforderlich ist.

Am Ende freuen wir uns, dass es in Sachen Wärmeplanung in Idstein vorangeht – jenseits dessen, ob ein Antrag nun beschlossen wird oder nicht – die Form der „beschlossenen-Anträge-Arithmetik“ überlassen wir gerne Anderen.

Wie die nächsten Schritte konkret aussehen, können Sie dieser Übersicht der LEA (LandesEnergieAgentur Hessen) entnehmen: