Was machen eigentlich diese Ausschüsse?

Grundsätzlich kann man die Ausschüsse als Arbeitsebene der Stadtverordnetenversammlung betrachten, über Näheres gibt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein (in der Fassung vom 28. Juli 2016) Auskunft:

 

V. Ausschüsse

§ 10 Bildung von Ausschüssen

(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse oder vorübergehend tätige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet mindestens die drei folgenden ständigen Ausschüsse:

Ausschuss für Jugend, Umwelt, Kultur, Sport und Soziales (JUKSS)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialbereich betreffen sowie alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Umweltschutz betreffen.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Petra Ludwig (CDU)

CDU-Fraktion
Ute Guckes-Westenberger
Britta Uhe
Daniel Zerbe

SPD-Fraktion
Dr. Rainer Dambeck
Sven Hölzel
Sieglinde Kilb

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Karin Gänßler
Albert Weber

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Carsten Enge
Martin Stappel

FDP-Fraktion
Christian Ehrentraut

Bau- und Planungs-
ausschuss (BPA)

 

Aufgabengebiet:
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Sanierung sowie sonstige Bauangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich kommunaler Bauvorhaben. Grundsatzfragen im Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen.

Mandatsträger:

Vorsitzender
Steffen von der Heidt (CDU)

CDU-Fraktion
Wolfgang Heller
Tom Roels
Dr. Petra Schneider

SPD-Fraktion
Hans-Egon Baasch
Holger Schmerr
Helmut Urban

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Herbert Ott
Inga Rossow

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Timo Müller
Annette Reineke-Westphal

FDP-Fraktion
Dr. Dr. Andrik Abramenko

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten nach §§ 24 ff. BauGB.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Dagmar Kraus (SPD)

CDU-Fraktion
Günther Lenz
Peter Piaskowski
Jens Rosam
Birgit Zarda

SPD-Fraktion
Ellen Maurer-Genc
Volker Nies

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Ursula Anton-Müller
Andreas Ott

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Annette Reineke-Westphal
Gert Richter

FDP-Fraktion
Roland Hoffmann

(3) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vor dem in § 62 Abs. 2 HGO vorgesehenen Verfahren, wie viel Mitglieder jedem Ausschuss angehören. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Ausschussmitglieder
werden von den Fraktionen der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher und nach der Konstituierung eines Ausschusses auch deren Vorsitzende oder dessen Vorsitzenden schriftlich benannt.

§ 12 Aufgaben
(1) Die Ausschüsse behandeln solche Angelegenheiten, die ihnen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder durch die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher überwiesen werden. Werden mehrere Ausschüsse beteiligt, so
ist ein Ausschuss als federführend zu bezeichnen. Die Ausschüsse können auch sonstige Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches erörtern, wenn die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder zustimmt.
(2) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit verschiedener Ausschüsse gehören, sind, wenn die Ausschüsse nicht zu übereinstimmender Beurteilung gelangen, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf Tagesordnung I zu behandeln.

§ 14 Teilnahmerecht an Sitzungen
(1) Zu allen Sitzungen der Ausschüsse sind der Stadtverordnetenvorstand, die Vorsitzenden der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen auf die bei der Besetzung des Ausschusses kein Sitz entfallen ist, der Magistrat und die Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher durch das vorsitzende Mitglied des Ausschusses einzuladen. Hinsichtlich der Anwesenheit und Auskunftspflicht des Magistrates gilt § 20 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung entsprechend.
(2) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Ausschüsse, im Falle ihrer Verhinderung ihre Vertreterinnen oder Vertreter. Die Mitglieder des Stadtverordnetenvorstandes und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, haben das Recht, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.

Was macht eigentlich der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat ist die unterste Ebene der demokratisch gewählten Vertretung. Die Ortsbeiräte sind ortskundige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und setzen sich insbesondere bei der Stadt für die konkreten Belange in ihren Stadtteilen ein.

Gewählt wird der Ortsbeirat gleichzeitig mit den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens dreizehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl ist in der Hauptsatzung der Stadt Idstein festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm vom Magistrat vorgelegt werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO (Hessische Gemeindeordnung) beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Stadtverordnete, die in dem Stadtteil wohnen, dem Ortsbeirat jedoch nicht als ordentliche Mitglieder angehören, können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Im Regelfall findet vor dem Eintritt in die Tagesordnung eine Bürger-Fragestunde statt.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ortsbeiräte finden Sie in der Bürgerinfo.

Hauptsatzung der Stadt Idstein (in der Fassung
der 15. Änderungssatzung vom 22. August 2016)

§ 7

Ortsbeiräte

 

(1) Die Stadtteile Idstein-Kern, Idstein-Dasbach, Idstein-Ehrenbach, Idstein-Eschenhahn, Idstein-Heftrich, Idstein-Kröftel, Idstein-Lenzhahn, Idstein-Niederauroff, Idstein-Nieder-Oberrod, Idstein-Oberauroff, Idstein-Walsdorf und Idstein-Wörsdorf sind Ortsbezirke im Sinne des § 81 der Hessischen Gemeindeordnung.

(2) Für jeden Ortsbezirk (Abs. 1) wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Aufgaben des Ortsbeirates richten sich nach § 82 der Hessischen Gemeindeordnung.

(3) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beträgt in:
Idstein-Kern = 13
Idstein-Dasbach = 5
Idstein-Ehrenbach = 5
Idstein-Eschenhahn = 5
Idstein-Heftrich = 7
Idstein-Kröftel = 5
Idstein-Lenzhahn = 5
Idstein-Niederauroff = 5
Idstein-Nieder-Oberrod = 5
Idstein-Oberauroff = 5
Idstein-Walsdorf = 7
Idstein-Wörsdorf = 9

Unterschriftenaktion

Für alle Interessierten, die gerne an der Unterschriftenaktion des Aktionsbündnisses „Idstein wahrt sein Gesicht“ teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit in folgenden Geschäften der Altstadt ihre Unterschrift abzugeben:

Hexen-Reinigung
Am Hexenturm 3

Friseur-Salon Markus Pollak
Schulgasse 2
gegenüber vom Felsenkeller

BeautyCenter am Hexenturm
Am Hexenturm 1
Eingang links neben Rialto-Eisgeschäft

Hotel Restaurant Felsenkeller
Schulgasse 1

Buch- und Papierhandlung Schneider
Limburger Str. 9
gegenüber vom Fresenius-Hauptgebäude

am unteren Eingang der Kreuzahlen
(nur bei schönem Wetter)

Demonstrativer Auftakt zur Heißen Phase „B-Planänderung Marktplatz / Escher Straße“

Demonstrativer Auftakt zur Heißen Phase „B-Planänderung Marktplatz / Escher Straße“

Der Demonstrative Spaziergang wurde seinem Namen mehr als gerecht:

Etlichen der über 100 Bürgerinnen und Bürger, die der Einladung des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Idstein wahrt sein Gesicht“ gefolgt waren, ist erst durch die anschauliche Darstellung und Demonstration vor Ort bewußt geworden, welch unmittelbare Nähe zur Altstadtgrenze und erdrückende Wirkung für das historische Ensemble die Baukörper haben werden, die durch den anstehenden Satzungsbeschluß der Bebauungsplanänderung für das Grundstück „Marktplatz 6 / Escher Straße 8 -10“ ermöglicht würden.

Die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer des Demonstrativen Spazierganges hat daher auch spontan per Unterschrift seine ablehnende Haltung bekundet. Das Aktionsbündniss aus politischen Parteien und Gruppierungen (Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE, FDP, FWG und ULI) sowie einzelnen und privat organisierten Bürgerinnen und Bürgern sieht sich dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, daß die bisherige Diskussion in den Gremien der Stadt nicht ausreichend öffentlich kommuniziert und differenziert diskutiert worden ist.

Sogar die SPD nahm mit einzelnen Partei-Mitgliedern an dem Demonstrativen Spaziergang teil, obwohl die Fraktion bislang – als einzige neben der CDU – der geplanten Bebauungsplan-Änderung (und damit: der von der Firma Bücher gewünschten und geplanten Bebauung) zustimmend gegenübersteht.

Während einige der SPD-Mitglieder ihre Unterschrift auf die Liste des Aktionsbündnisses gegen die geplante Bebauungsplan-Änderung setzten, diskutierte SPD-Stadtverordneter Hans-Egon Baasch engagiert mit etlichen Teilnehmern des Spazierganges, um diese davon zu überzeugen, daß die von der Fa. Bücher geplante Bebauung „modernen Wohnansprüchen gerecht“ würde – was vielleicht als solches nicht falsch sein mag, aber natürlich dennoch nicht rechtfertigen kann und darf, daß sie das geschützte Altstadtensemble dominieren, ja, sogar erdrücken darf.

rechts: Hans-Egon Baasch, SPD-Stadtverordneter und Mitglied des Bau- und Planungsausschusses

Die ULI findet es bemerkenswert, daß Baasch sich weder formal zu Wort meldete, noch sich in den Einzelgesprächen zu seiner politischen Rolle bekannte, die etlichen seiner Gesprächspartner nicht bekannt waren, wie sie im Nachgang der ULI gegenüber äußerten…

Insgesamt versteht das Aktionsbündnis die heutige breite und durchgängig positive Resonanz als vielversprechenden Auftakt zur geplanten weitergehenden Information der Bürgerinnen und Bürger und Ausweitung der Unterschriftensammlung.

von links: Timo Müller (Bündnis90/Die Grünen), Jan Beyersdörfer (Die LINKE im Idsteiner Land), Ursula Oestreich (Unabhängige Liste)

Bis zur entscheidenden Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni werden durch „Idstein wahrt sein Gesicht“ zahlreiche weitere Angebote zur Information, Diskussion und Teilnahme an der Unterschriftenaktion erfolgen.

Das Aktionsbündnis ruft zudem dazu auf, bei der Sitzung des Ortsbeirates Idstein-Kern am 23. Mail 2017 umfänglich vom Fragerecht für Bürgerinnen und Bürger Gebrauch zu machen, um von den politisch Verantwortlichen Stellungnahmen zu deren Mandatsausübung im konkreten Fall einzufordern.

Das Aktionsbündnis ist optimistisch, daß sich ausreichend informierte Idsteinerinnen und Idsteiner auch engagieren werden, damit Idstein sein Gesicht wahrt; statt seinen größten Schatz, die Altstadt, ohne Not Stück für Stück den Wünschen von Investoren anzudienen, die dafür sorgen, daß Idstein gesichtslos und beliebig wird.

Wichtige Termine im weiteren politischen Entscheidungsverlauf

23. Mai 2017, 19 Uhr: Ortsbeiratssitzung Idstein-Kern (Ort: wird bekannt gegeben)
Öffentliche Sitzung mit Fragerecht für BürgerInnen

30. Mai 2017, 19 Uhr: Bau- und Planungsausschuß (Stadthalle, Saal: wird bekannt gegeben)
Öffentliche Sitzung ohne Rede- oder Fragerecht für BürgerInnen

Wo und wann können Sie sich informieren und Ihre Unterschrift leisten?

Die ULI wird alle Termine für Informationen, Diskussionen und zur Unterschriftensammlung gegen die geplante Bebauungsplanänderung fortlaufend hier auf der WebSite bekanntgeben.

Damit Sie nichts verpassen, senden Sie eine Email an:

Aktionsbündnis "Idstein wahrt sein Gesicht"