Zusammenarbeit mit Ehrentraut im Wahlkampf

Der Bürgermeisterwahlkampf in Idstein nimmt gut sechs Wochen vor dem Wahltermin am 26. Mai 2019 Fahrt auf. Christian Ehrentraut eröffnet die Reihe seiner Wahlkampfauftritte noch in dieser Woche.

„Es ist mir wichtig, meinen Slogan ‚Zuhören – Verstehen – Handeln‘ mit Leben zu füllen. Dafür versuche ich, möglichst viele Angebote für alle zu machen, die mit mir ins Gespräch kommen und sich persönlich ein Bild machen wollen – von mir als Mensch wie auch von meinen Vorstellungen zum Amt des Bürgermeisters von Idstein.“

Ein solches Gesprächsangebot ist Christian Ehrentrauts Anwesenheit vor dem EDEKA-Markt Georg in Idstein am Samstag, dem 13. April von 10.00 bis 15.00 Uhr.

Eine Bürgermeisterwahl ist eine Personenwahl, in der es darauf ankommt, als Bewerber ehrlich, offen und transparent im direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sein und zu bleiben, über alle Ortsteile hinweg. „Dass Person und Persönlichkeit im Vordergrund stehen, zeigt mir auch die Unterstützung, die ich für meinen Wahlkampf erhalte“, unterstreicht Ehrentraut. Die Unabhängige Liste (ULI), die keinen eigenen Kandidaten oder Kandidatin stellt, hat sich nach intensiven Gesprächen mit Ehrentraut zur Unterstützung seiner Kandidatur entschieden. Sie ist überzeugt worden durch die Glaubwürdigkeit und Realisierbarkeit dessen, wie Ehrentraut im Falle seiner Wahl das Bürgermeisteramt führen wolle.

„Die ULI hat selbstverständlich parteipolitisch ein deutlich anderes Profil als es die Partei hat, der ich selbst angehöre,“ betont FDP-Mann Ehrentraut. Da es jedoch nicht um eine politische Wahl, sondern um diejenige ins höchste Verwaltungsamt der Stadt geht, sind  entsprechend andere Parameter entscheidend für eine Unterstützungs- und Wahlentscheidung. Ehrentraut ist zuversichtlich, dass er diesen ihm wichtigen Unterschied in seinen Gesprächen mit den Idsteinerinnen und Idsteinern ebenfalls erfolgreich vermitteln kann.

Melischko kein ULI-Mitglied

Um entsprechenden Fragen und Missverständnissen zu begegnen, stellt die Unabhängige Liste (ULI) klar, dass die Bürgermeisterkandidatin Beate Melischko kein Mitglied der ULI ist.

Richtig ist, dass Melischko im Dezember 2016 Mitglied der ULI wurde, nachdem sie aus der Partei Die Linke ausgetreten war, für die sie im März 2016 im Rahmen der Kommunalwahl für den Kreistag kandidierte.

Aufgrund nicht ausreichender Übereinstimmung mit Zielen und Vorgehensweisen der ULI verließ Melischko im Juni 2017 die Wählergemeinschaft wieder.

Wir wünschen Frau Melischko, die nunmehr mit Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen Idstein grüne Themen zu vertreten verspricht, einen fairen Wahlkampf – ebenso wie den beiden anderen Kandidaten, Christian Ehrentraut und Christian Herfurth.

Ursula Oestreich

1. Vorsitzende, Unabhängige Liste

Umweltbewußter Umgang mit dem neuen Kunstrasenplatz Zissenbach

Der TV Idstein soll nach langen Jahren des Wartens (seit 2009) einen Kunstrasenplatz erhalten. Der in der drittniedrigsten Spielklasse beheimatete Verein mit ca. 450 Mitgliedern in der Fussballabteilung, will dazu den Tennenplatz umbauen. Die Kostenschätzung für die Investition beläuft sich auf 550.00-600.00 EUR zuzüglich der Kosten für Pflege und Wartung. Die Stadt Idstein hat im Haushalt 2019 entsprechend 200.000 EUR eingestellt. Vom Land Hessen kam Anfang März der Förderbescheid über 110.00 EUR und vom Rheingau-Taunus-Kreis ein Zuschuss von 60.000 EUR. Bleibt für den TV Idstein ein Finanzierungsloch von 200.000-230.000 EUR.

Bürgermeister Herfurth hat dem TV Idstein die Übernahme der Pflege und Wartung für 25 Jahre zugesagt. Ein Kunstrasenplatz muss in der Regel nach 12 bis max. 15 Jahren ausgetauscht werden, was mit ca. 50.000 EUR zu Buche schlägt. Die jährlichen Kosten für Pflege und Wartung belaufen sich auf rund 20.000 EUR. Die wöchentliche Pflege des Platzes soll durch den Bauhof erfolgen. Derselbe Bauhof, der nach wie vor laut eigener Aussage personell unterbesetzt ist.

Ein Kunstrasen der sogenannten dritten Generation ist nicht mit dem Kunstrasen der ersten und zweiten Generation zu vergleichen. Ende der neunziger Jahre wurde die Technologie der dritten Generation eingeführt: ein vielschichtiges System aus unterschiedlichen Materialien. Die Basis bildet für gewöhnlich ein Unterbau aus Asphalt, auf den die Elastikschicht aufgetragen wird. Darauf wird der Kunstrasen ausgerollt. Der untere Teil des Kunstrasens wird zur Beschwerung mit Sand gefüllt, der obere mit Gummigranulat („Infill“). Das feine und weiche Granulat verbessert das Abprallverhalten des Balls und sorgt für den Spielerschutz bei Stürzen.

Im Laufe eines Jahres verliert ein Kunstrasenplatz ca. 5% des Gummigranulats, das in der Regel durch das Profil von Schuhen und Reifen vom Platz getragen oder durch Regen abgewaschen wird. Neben Plastikmüll, Kleidung aus Polyestern und anderen Kunststoffen sowie Reifen aus Kunstkautschuk stellen Kunstrasenplätze eine wichtige Quelle für die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt dar. 40 bis 100 Tonnen solchen Gummigranulats können auf einem Fußballplatz liegen und das bedeutet, dass zwischen 2 bis 5 Tonnen Granulat pro Jahr in das Gewässersystem gelangen.

Die entscheidende Frage, die wir eigentlich von den Grünen/Bündnis90 erwartet hätten, lautet, wie die Stadt Idstein sowie der TV Idstein mit dieser unsere Umwelt fortlaufend schwer belastenden Problematik (Stichwort: Mikroplastik) umgehen wollen?

Neben Modifikationen an Aufbau und Design des Kunstrasens hilft mehr Aufmerksamkeit bei Benutzung und Pflege dieses Untergrunds, zumindest ein Bewußtsein für das Problem zu schaffen; was der erste Schritt zu einem angemessenen Lösungsansatz wäre. Es empfiehlt sich beispielsweise, den Kunstrasenplatz ständig zu fegen, das Granulat einzusammeln, sicher zu deponieren und nach Reinigung wiederzuverwenden. Regelmäßiges Ausbürsten des Rasens und speziell konstruierte Drainageanlagen verringern ebenfalls die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung von Mikroplastik.

Eine Aufgabe, bei der wir den TV Idstein deutlich mehr in der Verantwortung sehen, als den Bauhof der Stadt Idstein. Den umweltbewußten Umgang mit dem neuen Kunstrasenplatz zu vermitteln, gehört sicher zukünftig zu den Aufgaben der Trainer und Betreuer, da sie direkt auf dem Platz stehen und Einfluss auf das Verhalten der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Aktiven nehmen.

Eine Alternative bei der Verwendung als Infill anstatt Gummigranulat, ist das Naturprodukt Kork. Korkgranulat ist ein nachwachsender Rohstoff, der aus der Borke der Korkeiche (Quercus suber) in gewonnen wird. Für die Verwendung als Infill sprechen viele positive Eigenschaften von Kork:

  • dämmende Eigenschaften bei geringer Wärmeaufnahme aus Sonneneinstrahlung
  • hohe Elastizität wegen hohem Anteil an luftgefüllten Zellstrukturen
  • hohe Stabilität und geringer Verschleiß
  • hoher Feuerwiderstand
  • reaktionsträge gegenüber einer großen Zahl an Säuren und weiteren chemischen Substanzen
  • nachhaltige Produktions- und simple Verarbeitungsprozesse
Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS)

Pilotprojekt „Korkgranulat“ in Hamburg Februar 2017

Quelle: polytan.de

Osnabrücker Sportplatztage 2017

Labor Lehmacher | Schneider – Osnabrück
Kunststoffrasen eine Belastung für Umwelt?

Immerhin müsse man für Bau und 25 Jahre Pflege der Anlage mindestens 1.200.000 Euro veranschlagen. Der geschäftsführende Vorstand Andreas Reuther betont: „Das Ganze fällt uns wegen der gleichzeitigen Belastung mit dem Sporthallenbau und der erheblichen finanziellen Größenordnung nicht leicht. Da ist eine deutliche Unterstützung durch die Mitglieder unausweichlich nötig.“

Andreas Reuther

geschäftsführender Vorstand TV Idstein, Idsteiner Zeitung vom 20.10.2017

Bezüglich des Kunstrasenplatzes gehe er davon aus, dass die 200.000 Euro Kostenbeteiligung der Stadt vom Idsteiner Parlament genehmigt würden. „Künftig werden dieser Platz und auch die der anderen Vereine durch die Stadt gepflegt. Inwieweit vom Landesförderprogramm und vom Kreis Zuschüsse kommen, ist noch offen.“ Letztlich profitiere ja auch der Schulsport vom Kunstrasenplatz.

Christian Herfurth

Bürgermeister Idstein, Idsteiner Zeitung vom 23.03.2018

Daher habe sich die Stadt auch bereit erklärt, für die nächsten 25 Jahre die Pflege des Kunstrasenplatzes zu übernehmen. Mitarbeiter des Bauhofes erhielten noch eine entsprechende Schulung, damit die professionelle Instandhaltung gewährleistet sei.

Christian Herfurth

Bürgermeister Idstein, Idsteiner Zeitung vom 04.03.2019

ULI erarbeitet Konzept für zukunftsfähige Bewirtschaftung des Hofgutes Gassenbach

ULI erarbeitet Konzept für zukunftsfähige Bewirtschaftung des Hofgutes Gassenbach

Im Jahr 200 nach seiner Gründung wurde, wie es zunächst aussah, das Ende des Hofgutes Gassenbach besiegelt, indem der letzte Pächter, die Wiesbadener Jugendwerkstätten (WJW), fristgerecht zum September 2019 den Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Hofgutes, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV), aufkündigte.

Der nun auslaufende Pachtvertrag hatte die Pächterin verpflichtet, für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen selbst aufzukommen. Das war offenbar nicht oder in nicht ausreichendem Maße geschehen, so dass mittlerweile ein Sanierungsstau von geschätzt EUR 4 Millionen aufgelaufen war.

Als landwirtschaftlicher Muster- und Versuchsbetrieb mit angeschlossener Landwirtschaftsschule gegründet, hat der Gassenbacher Hof als Zweigstelle der Domäne Mechthildshausen bis zuletzt nach bioland-Prinzipien ökologisch gewirtschaftet und direktvermarktet, sich um den Erhalt aussterbender Nutztierrassen gekümmert und dabei als Integrationsort für Menschen mit Behinderungen und/oder sozial schwerem Start ins (Berufs-)Leben als Ausbildungs- und Arbeitsplatz eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernommen. Noch im Mai letzten Jahres bestanden hier ca. 375 Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen, die auf dem 1. Arbeitsmarkt maximal äußerst geringe Chancen haben.

Dass mit all dem nun Schluß sein soll, nur weil die aufgelaufenen Sanierungskosten für die WJW nicht zu stemmen seien, ist der Unabhängigen Liste ein Dorn im Auge. Dass von der Öffentlichen Hand hier kaum unterstützende Aktivitäten zu erwarten seien, wurde im Juni 2018 deutlich, als Bürgermeister Herfurth sich öffentlich dahingehend äußerte, daß die Stadt Idstein „in den nächsten Jahren zunächst Untersuchungen und Konzepte sowie nach einer entsprechenden Freigabe […] mit Stadtumbaumitteln unterstützen“ könne.

„Glaubhaftes Interesse an und entsprechende eigene Initiativen zum Erhalt und einer zukunftsfähigen Neukonzeptionierung des Hofgutes Gassenbach lassen sich in dieser Aussage nicht erkennen“, urteilt die 1. Vorsitzende der Unabhängigen Liste (ULI), Ursula Oestreich. „Spätestens seit der für Idstein in vielerlei Hinsicht und über viele Dekaden signifikant belastenden Entscheidung, für einen weiterhin nicht belastbar bezifferbaren hohen zweistelligen Millionenbetrag das Tournesol zu übernehmen, dürfte klar sein, dass Idsteins Politik und Verwaltung offenbar vor haben, dem Sterben des Gassenbacher Hofes achselzuckend zuzusehen.“

Dem wolle und könne sich die ULI nicht anschließen, die die letzten Monate dazu genutzt habe, ein neues Konzept „Gassenbacher Hof 2.0“ zu konzipieren, das das Potential haben soll, die historische Bedeutung des Gassenbacher Hofs in unsere moderne Lebenswelt zu übertragen und deren Anforderungen auch auf lange Sicht gerecht zu werden. Die tragenden Säulen des Konzeptes sind dabei neben der Landwirtschaft, die weiterhin ökologisch und direktvermarktend ausgerichtet sein wird, die Säulen „Handel & Gewerbe“ sowie „Land-Gastwirtschaft und –Gastronomie“. Die detaillierte Ausgestaltung der einzelnen Säulen mit zum Teil bereits konkret identifizierten Interessierten aus lokalem Handel, Handwerk und Restauration ist ein integrativ-systemisches Ganzes, in dem auch der Aspekt „Aus- und Weiterbildung“ seinen Platz findet – modern und zukunftsgerichtet interpretiert. Auch wenn die Hochschule Fresenius sich, trotz Interesse an dem Konzept, aufgrund andersgearteter eigener Standortstrategie gegen eine Teilnahme an der Konzeptumsetzung ausgesprochen hat, wären andere mögliche gemeinnützige Partner wie der Internationale Bund durch die ULI bereits in Konzeptgespräche einbezogen worden, die ausreichende Finanz- und Handlungskraft besäßen, um zusammen mit kleineren Partnern wie Vertretern von traditionellen Handwerken das Gesamtkonzept umzusetzen.

Der ULI ist es dabei wichtig, dass auf der einen Seite zwar ausreichende Wirtschaftskraft hinter dem „Gassenbacher Hof 2.0“ stünde, um ihn auch erfolgreich etablieren und führen zu können, er andererseits aber in einer Gesellschaftsform geführt würde, die keinem einzelnen der Beteiligten Entscheidungsmacht und –befugnisse gäbe, die die Ziele der kleineren Partner erdrücken und ihnen kein ausreichendes Mitentscheidungsrecht überlassen würde.

Mitglied im „Gesunden Städtenetzwerk“ zu sein, bewirke zunächst faktisch nichts weiter und bleibe damit ein leeres Versprechen, meint Oestreich; ähnlich sei es bei Gütesiegeln wie „FairTrade Town Idstein“: „Das Konzept ‚Gassenbacher Hof 2.0‘ dagegen ist eine einmalige Chance für die Stadt Idstein, sich mit einem Vorzeigeprojekt im Nachhaltigkeitsdreieck von Ökonomie, Ökologie und Sozialem frisch und modern aufzustellen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Gewerbeförderung und zum Stadtmarketing, zur gesunden Ernährung der Bevölkerung und zum Erhalt von Frei- und Grünräumen und damit zur Lebensqualität in Idstein beizutragen.“

Tournesol als positiver oder negativer Standortfaktor? – Eine kritische Betrachtung

Seit dem 24.01.2019 ist es amtlich: Der Magistrat ist mit großer Mehrheit der in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vertretenen Fraktionen (Bezahlschranke) ermächtigt worden, einen Kaufvertrag für das Tournesol mit der Oberbank abzuschließen, der der StVV nach Abschluß nur noch zur Kenntnis gebracht werden muß. Nach dem Kauf ist der Betrieb durch eine per Ausschreibung zu findende Betreibergesellschaft vorgesehen. Bis dahin wird der Betrieb zunächst durch den Insolvenzverwalter der Vorgängergesellschaft, TIBG, und dann durch einen interimistischen Betreiber durchgeführt.

 

In der StVV-Debatte ist quer durch alle zustimmenden Fraktionen viel davon die Rede gewesen, daß man wieder Herr des Verfahrens werden wolle. Und daß man der sozialen Verantwortung gerecht werden müsse, die die Stadt gegenüber den ehedem ca. 120 Mitarbeiter der mittlerweile insolventen TIBG habe.

Das mag alles richtig und aller Ehren wert sein. Es ist sicher auch richtig, daß am gestrigen Tage nicht mehr sonderlich viele sinnvolle Alternativen denkbar waren.

 

Eben dieses Gefühl der sozialen Verantwortung hätte dazu führen müssen, vor einer so weitreichenden Entscheidung die Frage aufzuwerfen, wie die zusätzlichen Belastungen, die auf den Haushalt für die kommenden 15+ Jahre zukommt, zu stemmen sein sollen.

In welche Richtung für die Finanzierung bereits laut gedacht wird, um wenigstens ein Stück weit die zusätzlichen Belastungen aufzufangen, die der Kauf, die Sanierung und die baldige Wiederinbetriebnahme des Bades fordern werden, ist nicht überraschend:

Eine weitere Anhebung von Grundsteuer A und B, zuletzt im Jahre 2017 um satte 60 Hebesatzpunkte angehoben, steht schon im Raum.

Zweihundert (200!) zusätzliche Hebesatzpunkte werden, laut Aussage der SPD im HFA, sind seitens der Kommunalaufsicht denkbar.

Das träfe natürlich jede Idsteiner Bürgerin und jeden Idsteiner Bürger, egal, ob mit oder ohne Wohneigentum, denn die Grundsteuer ist grundsätzlich über Mietnebenkosten umlegbar.

Beispielrechnung:

Wohnhaus mit durchschnittlich großem Grundstück und mittlerer Qualität

  • gut erhaltenes Wohnhaus aus den 1990er Jahren, ohne Sanierungsstau
  • ca. 500qm-Grundstück in mittlerer bis guter Wohnlage
  • Hebesatzanhebung von 450 auf 650 Punkte

Mehrbelastung: ca. 200 € p.a.

Spätestens vor dem Hintergrund der Gegenfinanzierungsoptionen nach Kauf des Tournesol sind die kürzlich wieder zu lesenden Aussagen von Bürgermeister Christian Herfurth zur Straßenbeitragssatzung und zu den Parkgebühren in der Kernstadt als das Versprechen von Wahlkampfgeschenken zu verstehen, die sich schwerlich ohne weitere Belastungen der BürgerInnen an anderer Stelle umsetzen lassen werden.

vrgl. auch unseren Kommentar zu den Straßenbeitragssätzen

Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils muß bis zum 31.12.2019
eine grundlegende Grundsteuerreform verabschiedet sein.

Der Entwurf hierzu soll in den nächsten 2 – 4 Wochen vorliegen.

Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt für keine Kommune das zukünftige Grundsteueraufkommen belastbar kalkulierbar.
Für Idstein heißt dies zudem, daß zu den zahlreichen Unwägbaren des Tournesol-Kaufs und den damit verbundenen Kosten auch die Grundsteuer, über das Jahr 2019 hinaus, aktuell unkalkulierbar ist.

Es wäre daher dringlich an der Zeit, über andere / zusätzliche Möglichkeiten der solidarischen und sozial verträglichen Lastenverteilung nachzudenken, etwa die von der BIHK schon seit Jahren empfohlenen gewinnabhängigen Kommunalsteuer für alle in der Kommune wirtschaftlich Tätigen.

Manch junge Familie, die sich vor wenigen Jahren neuen oder neuwertigen Wohnraum über hohe Kreditsummen erworben hat, wird bei der sich andeutenden Neuregelung des Bundes ihren Tilgungsplan überdenken müssen, vor allem beim sog. „Ertragswertmodell“ und Hybridmodellen, bei denen neue Gebäude auf Flächen mit hohem Bodenrichtwert besonders stark besteuert würden.

Sollte das sog.  „Flächenmodell“ zum Tragen kommen, wären vor allem diejenigen IdsteinerInnen betroffen, die ggf. alte Gebäude besitzen, die aber auf großen Grundstücken liegen – hier wären die Ortsteile vermutlich besonders betroffen.

Aber auch Gewerbetreibende mit großen Grundstücken werden die Reform zu spüren bekommen – zumal die Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen schon jetzt in der Regel deutlich höher liegt als diejenige von Wohngebäuden.

Wenn die Kommune dann, über eine mehr oder weniger satte Anhebung des Hebesatzes,  die erwartbaren bundesgesetz-bedingten Erhöhungen noch verschärft, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die gestern von „sozialer Verantwortung“ sprachen, dieser wirklich noch für die Gesamtheit derjenigen, die sie mandatiert haben, gerecht werden.

Fazit:

Das Tournesol kann nicht isoliert über seine Funktion als Freizeiteinrichtung als positiver Standortfaktor zu bewertet werden, wie es gestern über die meisten Fraktionen hinweg getan wurde.

Durch die Tatsache des kommunalen Bad-Erwerbs und die damit notwendigen Finanzierungszwänge wirkt das Tournesol vielmehr negativ auf die Attraktivität für Gewerbeansiedelung, den Erwerb von Bauland durch private Bauherren sowie auf den Mietspiegel.

Zudem wird der schon vor dem Kauf des Bades bestehende Schuldenberg von knapp € 40 Millionen nicht in absehbarer Zeit abgetragen, sondern vielmehr signifikant erhöht. Dadurch werden die finanziellen Handlungsspielräume der Öffentlichen Hand insgesamt bis auf das absolute Minimum beschnitten, und das auf Jahrzehnte hinaus.

Wer hier und jetzt nicht aufpaßt, gibt ganz schnell den Staffelstab der Attraktivität für Wohnen, Handel und Gewerbe an Nachbargemeinden ab – nicht trotz, sondern wegen des (belastenden) Standortfaktors Tournesol.

Fragen an den OBR: Hessenforst

Fragen an den OBR: Hessenforst

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 16. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzung vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28.05.2019

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 14. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzug vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28. Mai 2019.

Einmal mehr: Ultranet

Einmal mehr: Ultranet

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man eigentlich nur politisch für oder gegen das Ultranet, für oder gegen Erdverkabelung vs. oberirdischer Trassenführung sein. Ausreichend sachlich und wissenschaftlich begründbar ist jedoch im Moment weder die befürwortende noch die ablehnende Haltung.

Während es sicherlich nicht falsch ist, wenn die Betreiberfirma Amprion sagt, daß das Ultranet aus physikalischer und insgesamt technischer Sicht als ausgereift zu betrachten ist, so ist leider die Wissens- und Verständnislage hinsichtlich der womöglichen biologischen und physiologischen Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Umwelt eine äußerst lückenhafte:

Es ist bislang völlig unzureichend untersucht und daher nicht ausreichend gut abschätzbar, wie sich zumal die an Gleichstromleitungen bildenden und vom Wind verblasbaren Ionenwolken auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenreich auswirken. So entstehen durch Ionisierung z.B. chemische Verbindungen wie Ozon, die eingeatmet werden können. Veränderungen am Erbgut von Mensch, Tier und Pflanze sind ebenfalls denkbar, etwa DNA-Strangbrüche und andere Mutationsereignisse. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson, d.h. Erkrankungen des zentralen Nervensystems, unserem körpereigenen elektrischen Leitungssystem, gehören zu denjenigen Krankheitsbildern, die womöglich im Zusammenhang mit dem Ultranet stehen können. All dies ist noch nicht ansatzweise ausreichend untersucht und verstanden.

Gerade diese letztgenannten möglichen physiologischen Folgen müssen jedoch besonderes Augenmerk erfahren, da sich ihre Symptome nicht akut, sondern womöglich erst nach vielen Jahren und in nachfolgenden Generationen, etwa durch Vererbung eines womöglichen Erbgutschadens, zeigen. Umso wichtiger ist es, sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt in methodisch geeigneten Studien unter kontrollierten Versuchsbedingungen zu untersuchen, um eben nicht Jahre zu warten, bis das, was wir im Moment als unkontrollierten Feldversuch ansehen müssen, seine womöglich schädlichen Auswirkungen gezeitigt hat.

Dr. Birgit Anderegg

(Pressesprecherin Unabhängige Liste)
im Interview mit Radio FFH am 12.10.2017 in Wallrabenstein

War da noch was? – Ja …

Smart Grid und Smart Meter

Noch nie gehört oder vielleicht doch, aber nicht so richtig „abgespeichert“? So ergeht es den meisten Menschen, die sich diesem Thema annähern. Was bedeuteten diese Begriffe?

Intelligente Stromnetze (= Smart-Grids) kombinieren Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Eine zentrale Steuerung stimmt sie optimal aufeinander ab und gleicht somit Leistungsschwankungen – insbesondere durch fluktuierende erneuerbare Energien – im Netz aus. Die Vernetzung erfolgt dabei durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie dezentral organisierter Energiemanagementsysteme zur Koordination der einzelnen Komponenten.

Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zur Energieproduktion und -verbrauch erhalten.

Bisher hatten die Netzbetreiber weder Kontrolle noch Kenntnis, wann und wo eine dezentrale Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Wird der Anteil solcher „unkoordinierten“ Erzeuger zu hoch, steigt das Risiko von instabilen Netzzuständen.

Durch intelligente Vernetzung, Lastmanagement und Nachfrageflexibilisierung können somit eine effiziente Nutzung und Integration der erneuerbaren Energien sowie eine Optimierung der Netzauslastung erreicht werden.

 

Weitere Informationen kann man bei Wikipedia nachlesen.

Umwelt Bundesamt

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das aus zwei Elementen besteht: Einem digitalen Stromzähler und einem Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch und speichert die Daten. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das den Smart Meter installiert, betreibt und wartet, bereitet die Daten auf und übermittelt sie unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Das Gateway ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen – das System kann also auch Signale empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel elektrische Geräte in einem vernetzten Haushalt automatisch an- oder ausgeschaltet werden.

Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Entsprechende, finanziell attraktive Tarife sind bislang aber kaum auf dem Markt. Das Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 sieht ab 2017 den Einbau von Smart-Meter-Geräten in privaten Haushalten verpflichtend vor. Messstellenbetreiber beginnen jedoch erst mit dem Einbau, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik den Startschuss dazu gibt. Dafür müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

Verbraucherzentrale

Wie diese Punkte zusammenspielen, welche Risiken damit einhergehen, welcher Nutzen entsteht und vor allem was das für Datenschutz und -sicherheit bedeutet, darauf gehen wir in einem separaten Blogbeitrag ein – da wir uns deswegen bei der Verbraucherzentrale, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur informieren wollen.

Eines kann man aber jetzt schon festhalten:

Man kann dem Einbau intelligenter Messsysteme nicht widersprechen und muss dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren.