Eintausendsiebenhundertachtzehn

Thomas Steckel vom Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“

Eintausendsiebenhundertachtzehn

1.718 Unterschriften (mehr sind unterwegs) wurden bis zum 30. Mai 2017 vom Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ gesammelt, um die geplante Änderung der Bebauungsplanes für den Bereich „Marktplatz 6/Escher Straße 8-10“ zu verhindern. Ein klares Signal an die Stadtverordneten, insbesondere von CDU und SPD, ihre gefasste Meinung noch einmal zu überdenken.

Die Unterschriften wurden vor Beginn der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses an den Stadtverordetenvorsteher Thomas Zarda (CDU) übergeben.

Nachdem in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in modifizierter Form angenommen wurde, heißt es jetzt das Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachgutachtens abzuwarten, um zu sehen wie es weitergehen wird. Ein detaillierter Bericht von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses folgt in Kürze.

Wir bleiben auf jeden Fall am Ball !

Thomas Steckel übergibt die 1.718 Unterschriften an den Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU)

Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 30.05.2017

Am 30.05.2017 (um 19.00 Uhr in der Stadthalle Idstein, Saal 3) tritt der Bau- und Planungsausschuss (BPA) zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Vor der eigentlichen Sitzung wird das Aktionsbündnis aus Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Idstein, FDP Idsteiner Land, Freie Wählergemeinschaft Idstein e.V. (FWG Idstein), Die LINKE im Idsteiner Land, Unabhängige Liste e.V. Idstein (ULI), unterstützt von der Bürgerinitiative „Meine Altstadt“ und zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten 20 Tagen gesammelten Unterschriften gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes an den Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU) übergeben.

Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte:

1 Genehmigung der letzten Niederschrift
2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Russisch Orthodoxe Kapelle – Auf der Au“, Idstein
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Taubenberg 12, Idstein
4 1. Änderung Bebauungsplan „Marktplatz 6 und Escher Straße 8-10“ – Satzungsbeschluss
5 Antrag der SPD-Fraktion betr. Beitritt der Stadt Idstein zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH)
6 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seelbacher Straße 70“
7 Mitteilungen des Magistrats
7.1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Am Pfarrberg 7a, Idstein-Heftrich
7.2 Bauantrag zum Neubau eines Fitnesscenters mit Praxen und Tiefgarage, Am Wörtzgarten 3, Idstein
7.3 Bauantrag zum An- und Umbau des Vereinsheims des SV 1920 Heftrich e.V., Sportanlage Idstein-Heftrich
7.4 Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Am Hexenturm 2, Idstein
8 Sonstige Mitteilungen
9 Verschiedenes

Im Gegensatz zum Ortsbeirat Idstein-Kern, der diesen Punkt in seiner Sitzung vom 23.05.2017 mehrheitlich bis nach der Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachgutachtens verschoben hat, kann es sein, dass der BPA mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD die Änderung des Bebauungsplanes „durchwinken“ wird. Der Ortsbeirat hat „nur“ eine beratende Funktion, im Gegensatz zum BPA, dessen Votum richtungsweisend für die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2017 sein wird. Dort, in der Stadtverordnetenversammlung, erfolgt die finale Entscheidung, ob der Bebauungsplan in der gewünschten Form geändert wird. Das Ganze findet vor dem Hintergrund des Antrages von Bündnis90/Die Grünen statt, was konkret heißt, dass das Bebauungsplanverfahren an dieser Stelle eigentlich zwingend erst einmal unterbrochen werden muss, bis das erforderliche Artenschutzrechtliche Fachgutachten vorliegt.

Da die Sitzung am 30.05.2017 öffentlich ist,
sollten Sie sich auf jeden Fall einen persönlichen Eindruck
von der Diskussion und der Entscheidung der Mandatsträger machen.

Was machen eigentlich diese Ausschüsse?

Grundsätzlich kann man die Ausschüsse als Arbeitsebene der Stadtverordnetenversammlung betrachten, über Näheres gibt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein (in der Fassung vom 28. Juli 2016) Auskunft:

 

V. Ausschüsse

§ 10 Bildung von Ausschüssen

(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse oder vorübergehend tätige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet mindestens die drei folgenden ständigen Ausschüsse:

Ausschuss für Jugend, Umwelt, Kultur, Sport und Soziales (JUKSS)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialbereich betreffen sowie alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Umweltschutz betreffen.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Petra Ludwig (CDU)

CDU-Fraktion
Ute Guckes-Westenberger
Britta Uhe
Daniel Zerbe

SPD-Fraktion
Dr. Rainer Dambeck
Sven Hölzel
Sieglinde Kilb

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Karin Gänßler
Albert Weber

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Carsten Enge
Martin Stappel

FDP-Fraktion
Christian Ehrentraut

Bau- und Planungs-
ausschuss (BPA)

 

Aufgabengebiet:
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Sanierung sowie sonstige Bauangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich kommunaler Bauvorhaben. Grundsatzfragen im Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen.

Mandatsträger:

Vorsitzender
Steffen von der Heidt (CDU)

CDU-Fraktion
Wolfgang Heller
Tom Roels
Dr. Petra Schneider

SPD-Fraktion
Hans-Egon Baasch
Holger Schmerr
Helmut Urban

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Herbert Ott
Inga Rossow

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Timo Müller
Annette Reineke-Westphal

FDP-Fraktion
Dr. Dr. Andrik Abramenko

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten nach §§ 24 ff. BauGB.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Dagmar Kraus (SPD)

CDU-Fraktion
Günther Lenz
Peter Piaskowski
Jens Rosam
Birgit Zarda

SPD-Fraktion
Ellen Maurer-Genc
Volker Nies

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Ursula Anton-Müller
Andreas Ott

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Annette Reineke-Westphal
Gert Richter

FDP-Fraktion
Roland Hoffmann

(3) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vor dem in § 62 Abs. 2 HGO vorgesehenen Verfahren, wie viel Mitglieder jedem Ausschuss angehören. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Ausschussmitglieder
werden von den Fraktionen der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher und nach der Konstituierung eines Ausschusses auch deren Vorsitzende oder dessen Vorsitzenden schriftlich benannt.

§ 12 Aufgaben
(1) Die Ausschüsse behandeln solche Angelegenheiten, die ihnen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder durch die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher überwiesen werden. Werden mehrere Ausschüsse beteiligt, so
ist ein Ausschuss als federführend zu bezeichnen. Die Ausschüsse können auch sonstige Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches erörtern, wenn die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder zustimmt.
(2) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit verschiedener Ausschüsse gehören, sind, wenn die Ausschüsse nicht zu übereinstimmender Beurteilung gelangen, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf Tagesordnung I zu behandeln.

§ 14 Teilnahmerecht an Sitzungen
(1) Zu allen Sitzungen der Ausschüsse sind der Stadtverordnetenvorstand, die Vorsitzenden der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen auf die bei der Besetzung des Ausschusses kein Sitz entfallen ist, der Magistrat und die Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher durch das vorsitzende Mitglied des Ausschusses einzuladen. Hinsichtlich der Anwesenheit und Auskunftspflicht des Magistrates gilt § 20 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung entsprechend.
(2) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Ausschüsse, im Falle ihrer Verhinderung ihre Vertreterinnen oder Vertreter. Die Mitglieder des Stadtverordnetenvorstandes und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, haben das Recht, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.

OBR Kern 23.05.2017

Dieses Zitat von Michelle Obama soll den Bericht von der Sitzung des Ortsbeirates Idstein-Kern am 23. Mai 2017 einleiten.

Vor ca. 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern, traten die Ortsbeiratsmitglieder zusammen, um unter vorübergehender Sitzungsleitung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher Volker Nies (SPD) über den TOP 5 1. Änderung Bebauungsplan „Marktplatz 6 und Escher Straße 8-10“ – Satzungsbeschluss zu beraten. Ortsvorsteher Wolfgang Heller (CDU) hatte sich gemäß §25 HGO für befangen erklärt und deswegen den Sitzungsraum vorübergehend verlassen.

Der Bauamtsleiter Axel Wilz führte in den Sachverhalt ein und erläuterte die Gründe der diversen Vertagungen. Anschließend stellte Timo Müller (Bündnis90/Die Grünen) einen Änderungsantrag (Inhalt siehe Kasten) und verwies darauf, daß der Umweltbericht (erstellt von Böhm + Frasch GmbH im Auftrag von Dietmar Bücher, Schlüsselfertiges Bauen) ohnehin zu knapp ausgefallen sei. Ferner werde geltendes EU-Recht berührt, daß keinesfalls zu missachten sei.

Haut einer Schlingnatter (Länge ca. 90 cm) gefunden auf dem Grundstück Marktplatz 6/Escher Straße 8-10

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur DS 110/2017 „1. Änderung Bebauungsplan ‚Marktplatz 6 und Escher Straße 8-10‘ – Satzungsbeschluss“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der TOP und damit der Satzungsbeschluss werden nochmals zurückgestellt.
  2. Die artenschutzrechtliche Ersteinschätzung ist nicht ausreichend und berücksichtigt insbesondere das gesichert und neutral dokumentierte Schlingnatternvorkommen auf dem Areal nicht. Der Vorhabenträger wird aufgrund der artenschutzrechtlichen Bedeutung des Schlingnatter-Biotops im Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgefordert, durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Fachgutachter ein fundiertes artenschutzrechtliches Gutachten zum Vorkommen von Reptilien – insbesondere der nach Richtlinie 92/43/EWG, Anhang IV besonders geschützten Schlingnatter – erstellen zu lassen und vorzulegen.
  3. Der Umweltbericht ist entsprechend um die artenschutzrechtlichen Aussagen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung zu ergänzen.
  4. Der Umweltbericht ist darüber hinaus um fundierte artenschutzrechtliche Aussagen zu folgenden Themenkomplexen zu erweitern:
  • Habitateignung sowie womögliches und tatsächliches Vorkommen von weiteren nach BNatSchG und/oder EU Artenschutzrichtlinien geschützten Tierarten, v.a. weiteren Reptilien und Amphibien, deren Lebensraum nach Anhang IV nicht zerstört werden darf
  • Habitateignung sowie womögliches und tatsächliches Vorkommen von nach BNatSchG und/oder EU Artenschutzrichtlinie geschützten Pflanzenarten. Es ist unter Hinweis auf dieses artenschutzrechtliche Gutachten und den ergänzten Umweltbericht eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen, wobei insbesondere der Rheingau-Taunus-Kreis (v. a. natürlich die Untere Naturschutzbehörde) sowie ggf. die übergeordneten Behörden und die anerkannten Naturschutzverbände um eine neue Stellungnahme gebeten werden.

Die SPD Ortsbeiratsmitglieder wurden durch den Stadtverordneten Hans-Egon Baasch (der zwar Rede- aber kein Stimmrecht im Ortsbeirat besitzt) tatkräftig unterstützt. Seine Ausführungen mäanderten durch die Baugeschichte der Idsteiner Altstadt und zeichneten sich durch unnötige Polemik aus.

Wie von Herrn Mengden, einem Mitglied des Aktionsbündnisses „Idstein wahrt sein Gesicht“, treffend auf den Punkt gebracht wurde, stellte der StV Baasch die engagierten Idsteinerinnen und Idsteiner als „dumm, uninformiert und Fake News verbreitend“ dar, deren „Aussagen ohne Gehalt“ seien. Die Reaktion im Zuschauerraum kann sich der geneigte Leser sicher vorstellen.

Die SPD schließt sich in ihrer Argumentation nahtlos an die der CDU an, die bereits vor einiger Zeit kundtat „Leider haben wir es in diesem Fall wohl auch eher mit alternativen Fakten statt mit der Wahrheit zu tun“ und weiter „Wir setzen uns für eine angepasste und dem Umfeld zuträgliche Bebauung an dieser Stelle ein, so wie es das Projekt umsetzt. Mit diesem Projekt haben wir eine weitere Chance Idstein voran zu bringen und weiter zu entwickeln. Diese Chance sollte wir nutzen statt sie kaputt zu reden“.

Der Empfehlung von Peter Piaskowski (CDU) „ein Blick in die Bürgerinformation auf der Homepage der Stadt Idstein reicht völlig um die Tatsachen beurteilen zu können“ kommen wir gerne nach. In der Begründung der Änderung des Bebauungsplanes kann man folgendes lesen:

Die topografischen Gegebenheiten, sowie die prominente Lage oberhalb historischer Altstadt, Rathaus und Hexenturm stellen den besonderen Reiz und gleichzeitig die Herausforderung dar. Für eine Neubebauung auf diesem Gelände bedarf es eines sensiblen Umgangs mit den umgebenden gewachsenen Strukturen, dem Baumbestand, der vorhandenen Topografie (Geländeterrassen auf Fels) sowie der Erschließung des Wohnhauses 8a, die über das Grundstück verläuft.

[…]

Die geplante Bebauung soll sich harmonisch in ihrer städtebaulichen Figur, Gestalt, Form und Nutzung in die umgebende gewachsene Struktur einfügen. Dabei sollen die topografischen Herausforderungen gestalterisch aufgenommen und zwischen den geschlossenen historischen Bebauung der Innenstadt unterhalb und der reinen Wohnnutzung oberhalb vermittelt werden (Brückenfunktion).

Architekturbüro H.-Peter Gresser BDA dwb

© Architekturbüro H.-Peter Gresser BDA dwb

© Architekturbüro H.-Peter Gresser BDA dwb

Die zahlreichen Redebeiträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie den anwesenden Stadtverordneten Andreas Ott (FWG) und Roland Hoffmann (FDP) verband der grundlegende Tenor, daß sich die Zeiten geändert haben und die Menschen in die Entscheidungen der Politik mehr eingebunden werden wollen. Daß der Bau eine große Zustimmung bei den Bürgern finden soll, um auch die Mandatsträger zu entlasten, sei eine der Lehren aus den Erfahrungen mit dem Bau von Hoch7, so der StV Ott.

Roswitha Regh ergänzte ihren Leserbrief in der Idsteiner Zeitung (siehe oben), um einen gleichermaßen emotionalen wie stichhaltigen Redebeitrag, der sich wie folgt überschreiben lässt: „Ich vermisse einen Anspruch. Den Anspruch, dem Stadtbild einen angemessenen Rahmen zu geben.“ Und Herr Mengden schickte in seinem Beitrag vorweg: „die Bürger sorgen sich um ihre Stadt und möchten nicht, dass sie beliebig wird.“ und ergänzend, daß die städteplanerische Entwicklung Idsteins eine Katastrophe sei, insbesondere im Hinblick auf das Nassauviertel und der jetzt entstehenden Bebauung des Taubenbergs, zusammengewürfelt und von wenig Sachverstand geprägt.

In einem Punkt waren sich jedoch alle Anwesenden einig, „wir wollen keine 08/15-Bebauung, sondern etwas vernünftiges“, wofür Herr Baasch auch Applaus erhielt.

Sitzung des Ortsbeirats Idstein-Kern am 23.05.2017

In der kommenden Woche tritt das Verfahren in die beschlussfassende Phase ein, wenn es am 30. Mai 2017 im Bau- und Planungsausschuss beraten wird. Vor der Sitzung wird das Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ die bisher gesammelten Unterschriften gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes an der Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU) überreichen. Um das bisherige Engagement zu unterstreichen, ist die zahlreiche Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses hilfreich und notwendig.

Was macht eigentlich der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat ist die unterste Ebene der demokratisch gewählten Vertretung. Die Ortsbeiräte sind ortskundige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und setzen sich insbesondere bei der Stadt für die konkreten Belange in ihren Stadtteilen ein.

Gewählt wird der Ortsbeirat gleichzeitig mit den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens dreizehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl ist in der Hauptsatzung der Stadt Idstein festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm vom Magistrat vorgelegt werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO (Hessische Gemeindeordnung) beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Stadtverordnete, die in dem Stadtteil wohnen, dem Ortsbeirat jedoch nicht als ordentliche Mitglieder angehören, können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Im Regelfall findet vor dem Eintritt in die Tagesordnung eine Bürger-Fragestunde statt.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ortsbeiräte finden Sie in der Bürgerinfo.

Hauptsatzung der Stadt Idstein (in der Fassung
der 15. Änderungssatzung vom 22. August 2016)

§ 7

Ortsbeiräte

 

(1) Die Stadtteile Idstein-Kern, Idstein-Dasbach, Idstein-Ehrenbach, Idstein-Eschenhahn, Idstein-Heftrich, Idstein-Kröftel, Idstein-Lenzhahn, Idstein-Niederauroff, Idstein-Nieder-Oberrod, Idstein-Oberauroff, Idstein-Walsdorf und Idstein-Wörsdorf sind Ortsbezirke im Sinne des § 81 der Hessischen Gemeindeordnung.

(2) Für jeden Ortsbezirk (Abs. 1) wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Aufgaben des Ortsbeirates richten sich nach § 82 der Hessischen Gemeindeordnung.

(3) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beträgt in:
Idstein-Kern = 13
Idstein-Dasbach = 5
Idstein-Ehrenbach = 5
Idstein-Eschenhahn = 5
Idstein-Heftrich = 7
Idstein-Kröftel = 5
Idstein-Lenzhahn = 5
Idstein-Niederauroff = 5
Idstein-Nieder-Oberrod = 5
Idstein-Oberauroff = 5
Idstein-Walsdorf = 7
Idstein-Wörsdorf = 9