Tournesol als positiver oder negativer Standortfaktor? – Eine kritische Betrachtung

Seit dem 24.01.2019 ist es amtlich: Der Magistrat ist mit großer Mehrheit der in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vertretenen Fraktionen (Bezahlschranke) ermächtigt worden, einen Kaufvertrag für das Tournesol mit der Oberbank abzuschließen, der der StVV nach Abschluß nur noch zur Kenntnis gebracht werden muß. Nach dem Kauf ist der Betrieb durch eine per Ausschreibung zu findende Betreibergesellschaft vorgesehen. Bis dahin wird der Betrieb zunächst durch den Insolvenzverwalter der Vorgängergesellschaft, TIBG, und dann durch einen interimistischen Betreiber durchgeführt.

 

In der StVV-Debatte ist quer durch alle zustimmenden Fraktionen viel davon die Rede gewesen, daß man wieder Herr des Verfahrens werden wolle. Und daß man der sozialen Verantwortung gerecht werden müsse, die die Stadt gegenüber den ehedem ca. 120 Mitarbeiter der mittlerweile insolventen TIBG habe.

Das mag alles richtig und aller Ehren wert sein. Es ist sicher auch richtig, daß am gestrigen Tage nicht mehr sonderlich viele sinnvolle Alternativen denkbar waren.

 

Eben dieses Gefühl der sozialen Verantwortung hätte dazu führen müssen, vor einer so weitreichenden Entscheidung die Frage aufzuwerfen, wie die zusätzlichen Belastungen, die auf den Haushalt für die kommenden 15+ Jahre zukommt, zu stemmen sein sollen.

In welche Richtung für die Finanzierung bereits laut gedacht wird, um wenigstens ein Stück weit die zusätzlichen Belastungen aufzufangen, die der Kauf, die Sanierung und die baldige Wiederinbetriebnahme des Bades fordern werden, ist nicht überraschend:

Eine weitere Anhebung von Grundsteuer A und B, zuletzt im Jahre 2017 um satte 60 Hebesatzpunkte angehoben, steht schon im Raum.

Zweihundert (200!) zusätzliche Hebesatzpunkte werden, laut Aussage der SPD im HFA, sind seitens der Kommunalaufsicht denkbar.

Das träfe natürlich jede Idsteiner Bürgerin und jeden Idsteiner Bürger, egal, ob mit oder ohne Wohneigentum, denn die Grundsteuer ist grundsätzlich über Mietnebenkosten umlegbar.

Beispielrechnung:

Wohnhaus mit durchschnittlich großem Grundstück und mittlerer Qualität

  • gut erhaltenes Wohnhaus aus den 1990er Jahren, ohne Sanierungsstau
  • ca. 500qm-Grundstück in mittlerer bis guter Wohnlage
  • Hebesatzanhebung von 450 auf 650 Punkte

Mehrbelastung: ca. 200 € p.a.

Spätestens vor dem Hintergrund der Gegenfinanzierungsoptionen nach Kauf des Tournesol sind die kürzlich wieder zu lesenden Aussagen von Bürgermeister Christian Herfurth zur Straßenbeitragssatzung und zu den Parkgebühren in der Kernstadt als das Versprechen von Wahlkampfgeschenken zu verstehen, die sich schwerlich ohne weitere Belastungen der BürgerInnen an anderer Stelle umsetzen lassen werden.

vrgl. auch unseren Kommentar zu den Straßenbeitragssätzen

Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils muß bis zum 31.12.2019
eine grundlegende Grundsteuerreform verabschiedet sein.

Der Entwurf hierzu soll in den nächsten 2 – 4 Wochen vorliegen.

Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt für keine Kommune das zukünftige Grundsteueraufkommen belastbar kalkulierbar.
Für Idstein heißt dies zudem, daß zu den zahlreichen Unwägbaren des Tournesol-Kaufs und den damit verbundenen Kosten auch die Grundsteuer, über das Jahr 2019 hinaus, aktuell unkalkulierbar ist.

Es wäre daher dringlich an der Zeit, über andere / zusätzliche Möglichkeiten der solidarischen und sozial verträglichen Lastenverteilung nachzudenken, etwa die von der BIHK schon seit Jahren empfohlenen gewinnabhängigen Kommunalsteuer für alle in der Kommune wirtschaftlich Tätigen.

Manch junge Familie, die sich vor wenigen Jahren neuen oder neuwertigen Wohnraum über hohe Kreditsummen erworben hat, wird bei der sich andeutenden Neuregelung des Bundes ihren Tilgungsplan überdenken müssen, vor allem beim sog. „Ertragswertmodell“ und Hybridmodellen, bei denen neue Gebäude auf Flächen mit hohem Bodenrichtwert besonders stark besteuert würden.

Sollte das sog.  „Flächenmodell“ zum Tragen kommen, wären vor allem diejenigen IdsteinerInnen betroffen, die ggf. alte Gebäude besitzen, die aber auf großen Grundstücken liegen – hier wären die Ortsteile vermutlich besonders betroffen.

Aber auch Gewerbetreibende mit großen Grundstücken werden die Reform zu spüren bekommen – zumal die Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen schon jetzt in der Regel deutlich höher liegt als diejenige von Wohngebäuden.

Wenn die Kommune dann, über eine mehr oder weniger satte Anhebung des Hebesatzes,  die erwartbaren bundesgesetz-bedingten Erhöhungen noch verschärft, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die gestern von „sozialer Verantwortung“ sprachen, dieser wirklich noch für die Gesamtheit derjenigen, die sie mandatiert haben, gerecht werden.

Fazit:

Das Tournesol kann nicht isoliert über seine Funktion als Freizeiteinrichtung als positiver Standortfaktor zu bewertet werden, wie es gestern über die meisten Fraktionen hinweg getan wurde.

Durch die Tatsache des kommunalen Bad-Erwerbs und die damit notwendigen Finanzierungszwänge wirkt das Tournesol vielmehr negativ auf die Attraktivität für Gewerbeansiedelung, den Erwerb von Bauland durch private Bauherren sowie auf den Mietspiegel.

Zudem wird der schon vor dem Kauf des Bades bestehende Schuldenberg von knapp € 40 Millionen nicht in absehbarer Zeit abgetragen, sondern vielmehr signifikant erhöht. Dadurch werden die finanziellen Handlungsspielräume der Öffentlichen Hand insgesamt bis auf das absolute Minimum beschnitten, und das auf Jahrzehnte hinaus.

Wer hier und jetzt nicht aufpaßt, gibt ganz schnell den Staffelstab der Attraktivität für Wohnen, Handel und Gewerbe an Nachbargemeinden ab – nicht trotz, sondern wegen des (belastenden) Standortfaktors Tournesol.

Der Forschungsbericht zum Kalmenhof-Krankenhaus ist öffentlich

Je nach Perspektive beschäftigt sich eine Stadtgesellschaft mit mehreren Themen gleichzeitig. Nicht nur zu Sondersitzungen in Sachen Tournesol, nein, auch zu einem schon länger währenden  Thema trat gestern am 22.01.2019 die Kalmenhof-Kommission zusammen. Auf der Tagesordnung stand der Umgang mit den Ergebnissen des Forschungsauftrages zum Krankenhaus und Gräberfeld.

 

Ergebnis 1:

Der Forschungsbericht zum Krankenhaus und Gräberfeld steht auf der Webseite der Vitos Rheingau online zur Verfügung. Somit ist der Weg frei, dass sich jede/r Interessierte sein eigenes Bild von den Forschungsergebnissen machen kann.

 

Ergebnis 2:

Der Forschungsbericht wird von den beiden Autoren Christoph Schneider und Dr. Harald Jenner im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt. Der anvisierte Termin liegt im März 2019 und die Veranstaltung soll im Sternensaal des Kalmenhofes stattfinden. Sobald wir Näheres wissen, informieren wir zeitnah.

Populismus statt politisch Notwendiges

In den Idsteiner Gremien gilt auch nach der hessischen Landtagswahl:
kein Ende der Debatte um die wiederkehrenden Straßenbeiträge

Für die gemeinsame Umlage von 65% der ab 2014 tatsächlich angefallenen Kosten für grundhafte Straßensanierungen (und nur für diese) zahlen Immobilienbesitzer ca. €0,025/qm und Jahr. Bei einem 500qm-Grundstück entspricht das  etwa € 1,00 pro Monat, ist also eine sozialverträgliche Abgabe im Sinne des Solidarprinzips. Die restlichen 60% der Kosten verbleiben weiterhin bei der Stadt.

Der pro Abrechnungsjahr gültige Beitragssatz wird erst nach Ende und Abrechnung einer jeden Baumaßnahme errechnet. Damit ist sichergestellt, daß die Summe aller Abgabebeträge cent-genau der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht. Es gibt keine Überhangbeträge, die in andere Budgets versickern könnten.

Das ist, wie CDU-Fraktionsführer Peter Piaskowski völlig zu Recht unterstrich, ein wichtiger Transparenzaspekt, mit dem sich die wiederkehrenden Straßenbeiträge signifikant von ihrer Alternative absetzen: Eine Finanzierung über erneute Anhebung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer erfolgt immer prospektiv, ist damit nicht präzise kalkulierbar (d.h. wird im Zweifelsfall zu hoch erhoben werden oder zu Nachforderungen führen) und kann als Geldstrom zudem nicht mehr Budget- und maßnahmengenau nachverfolgt werden.

Daß Piaskowskis Parteifreund Bürgermeister Christian Herfurth offenbar dennoch die gerade beschlossene Evaluierung der Satzung nicht ergebnisoffen führen will, sondern „sich dafür [einsetzt], künftig auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu verzichten“ (s. Idsteiner Zeitung vom 22. November 2018), liegt vermutlich daran, daß er den Kampf um seine Wiederwahl 2019 eröffnet hat. Da machen sich populäre Aussagen gut, auch wenn sie politische Beschlüsse wie die Evaluierung marginalisieren.

Vor allem aber: Herfurth drückt sich mit solchen Aussagen davor, der Öffentlichkeit zu sagen, wer die Zeche denn dann zahlen soll, wenn die Straßenbeiträge wieder abgeschafft werden sollten.

Auch IZ-Redakteur Volker Stavenow stößt am 14. November 2018 in dasselbe Horn, wenn er meint, alle seien Straßennutzer, also sollten alle zahlen. Soll das wirklich weniger „ungerecht“ sein? Sollen Straßennutzer, die per Kfz nach Idstein pendeln oder zum Einkaufen fahren, etwa per Maut an der grundhaften Sanierung beteiligt werden? Nutzen Fußgänger die Straßen wirklich in vergleichbar starkem Maße ab wie Autofahrer? Und seit wann treffen Grund- und Gewerbesteuer alle Idsteinerinnen und Idsteiner, wie Stavenow suggiert?

Auch seine Gedankengänge, verbunden mit dem Schrei nach vermeintlicher Gerechtigkeit, sind viel zu kurz gegriffen und verschweigen die Kehrseite der Medaille. Denn so viel ist klar: Wer immer wieder Investitionsfehlbeträge über Grund- und Gewerbesteuern eintreibt, fügt dem Standort Idstein für Handel und Gewerbe sehenden Auges nachhaltig massiven Schaden zu.

Umso mehr erstaunt es, daß gerade die FDP diejenige Partei ist, die sich vehement gegen die gerade erst 2016 eingeführten Straßenbeiträge stemmt. Hiermit schadet die FDP ihrer einstigen Stammklientel, nämlich Mittelständlern, Gewerbetreibenden und Selbständigen, aber letztlich auch allen, die man vordergründig zu entlasten versucht: Auch die privaten Immobilieneigentümer müssten bei einer Alternativfinanzierung über Grundsteuer B natürlich wieder in die Tasche greifen, nur unter anderem Namen und bei verringerter Transparenz und Abrechnungsgenauigkeit.

Derart populistische Emotionalisierung von politisch Notwendigem kann zwar machtpolitisch erfolgreich sein, wie man seit über zwei Jahren in den USA besichtigen kann. Davon ist aber bislang noch keine Rechnung bezahlt und keine Straße instandgesetzt worden.

Auch Unpopuläres hingegen kann richtig und notwendig sein. Dies nachvollziehbar als verträglichen Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft zu vermitteln, gehört nun einmal auch zu den Aufgaben eines Politikers. Wer sich davor drückt, hat seinen Wählerauftrag nicht verstanden.

Fragen an den OBR: Hessenforst

Fragen an den OBR: Hessenforst

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 16. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzung vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28.05.2019

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 14. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzug vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28. Mai 2019.

Kommentar zu den wiederkehrenden Strassenbeiträgen

Christian Herfurth, aktueller Bürgermeister Idsteins, nutzt offenbar das Thema „Wiederkehrende Straßenbeitragssatzung“, um den Wahlkampf um sein aktuelles Amt zu eröffnen. Schließlich sind es nur noch 11 Monate, bis er am 01. September 2019 in seine zweite Amtsperiode gewählt werden möchte.

Das nimmt die ULI zum Anlass, seine aktuellen Ein- und Auslassungen – wie von der Idsteiner Zeitung (IZ) am 11. Oktober kolportiert – zu kommentieren und dabei die Historie „Straßenbeiträge“ einmal kurz Revue passieren zu lassen.

Herfurth wurde am 22. September 2013 ins Bürgermeisteramt gewählt und übernahm die Amtsgeschäfte am 14. Januar 2014. Bevor er zu diesem Zeitpunkt auf Verwaltungsseite die Geschäfte der Stadt Idstein übernahm, war er seit 1998 politisch mit Gestaltungsmacht ausgestattet, als Stadtverordneter für die CDU.

Anders ausgedrückt:
Die wiederkehrenden Straßenbeitragssätze der Stadt Idstein stellte Herfurth nicht vor dem Satzungsbeschluss im Dezember 2013 als Stadtverordneter oder als designierter oberster Verwaltungschef auf den Prüfstand. Er tat dies auch nicht in über vier Jahren seit Übernahme des Bürgermeisteramtes, auch nicht im Zuge der Erstanwendung der Satzung in Niederauroff im Jahre 2017. Nein, erst nach der kommunikativ völlig missratenen Ankündigung der Zahlungsbescheide, die Anfang August 2018 an Immobilieneigentümer in Idstein-Kern versandt wurden und eine Welle von Unmutsbezeugungen und Protesten auslösten, wird das Thema in der öffentlichen Diskussion angefasst.

Hierbei Begriffe wie „Schnellschüsse vermeiden“ zu bemühen, erscheint unangemessen  – vor allem angesichts der Vorgeschichte von über sechs Jahren, in denen Herfurth an Schlüsselstellen in Politik und Verwaltung bereits genügend Gelegenheit gehabt hätte, umsichtig das Thema zu durchdenken. Statt dessen wird, beim ersten – nur durch ungenügende verwaltungsseitige Kommunikation selbstverschuldeten – Aufschrei der demnächst Betroffenen eine angebliche „Dringlichkeit“ einer „Evaluierung“ künstlich herbeigeredet.

Was hier sinnvollerweise evaluiert werden soll, nachdem seit der Beschlussfassung in 2013 gerade mal ein Ortsteil (Niederauroff) überhaupt zur Kasse gebeten wurde, und zwar im Jahre 2017, könnte Herfurth sicherlich beantworten.
Der ULI zumindest erschließt es sich nicht, was hier schon evaluierungsfähig sein mag.

Worüber allerdings tatsächlich höchst dringlich nachgedacht werden muss, ist unstrittig: nämlich darüber, wie die  weiterhin mehr als kritische Haushaltslage Idsteins zunächst einmal konsolidiert werden kann. Die ULI wird mit großem Interesse verfolgen, wie im demnächst zu beratenden Haushalt 2019 die Mehreinnahmen von rund EUR 600.000 jährlich erwirtschaftet werden sollen, die alleine die Verpflichtungen aus der sog. HESSENKASSE fordern.

Unsere dahingehenden Denkanstöße aus dem März 2018.

Da erstaunt es nicht, was Herfurth schon zwischen den Zeilen zum Thema Straßenbeiträge ankündigt: Man will dem Kind im Zweifelsfalle schlicht einen anderen Namen geben. In der in Idstein ja sattsam bekannten uninspirierten „Lösung“ für alle Haushaltsprobleme sollen also einmal mehr die „allgemeinen Steuern und Einnahmen“ bemüht werden – und zwar auch, wie schon so oft, über die Stellschrauben „Grund- und Gewerbesteuer“.

Die Option „Einkommenssteueranteil“ (ESt-Anteil) nennt übrigens verklausuliert auch noch gleich den Grund dafür, daß in Idstein nicht nur Investoren-Bauwut statt sinnvoller und zukunftsfähiger Stadtplanung herrscht: Der ESt-Anteil ist auch der eigentliche Grund für den fehlenden Willen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – denn mit bezahlbarem Wohnraum kommen womöglich BürgerInnen in die Stadt, deren Beitrag zum ESt-Anteil  nicht der gewünscht höchstmögliche ist.

Da stellt sich dem aufmerksam-kritischen Geist schon die Frage, warum ein erhöhter Grundsteuerhebesatz verträglicher als wiederkehrende Straßenbeiträge von ca. 2,5 Cent/qm sein sollte – schlägt ein erhöhter Hebesatz doch mit großer Wahrscheinlichkeit aboslut höher zu Buche? Und warum sollte ein Gewerbetreibender über nochmals erhöhte Gewerbesteuersätze zur Sanierung von Straßen (und Gesamthaushalt) beitragen?

Die ULI stimmt völlig mit der Aussage des Bürgermeisters überein, dass „bei einer zukünftig konsolidierten Haushaltslage“ die wiederkehrenden Straßenbeiträge womöglich auch wieder abgeschafft werden können. Nur: Eine solche Situation ist aktuell nicht gegeben.

Populistisch angehauchtes Wahlkampfgeklingel hingegen ist billig und wenig hilfreich. Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sind bis auf weiteres richtig und wichtig. Lassen wir uns nicht davon blenden, dass man sie laut Herfurth auch anders nennen kann.