Vergebene Liebesmüh‘

Vergebene Liebesmüh‘

Das Hofgut Gassenbach, seine bisherige wie seine mögliche  zukünftige Bedeutung in und für Idstein beschäftigen Stadt und Kommunalpolitik schon seit vielen Jahren.

Das Hofgut wurde vor über 200 Jahren als erste landwirtschaftliche Versuchsanstalt überhaupt genutzt und hatte seit Mitte des 19. Jahrhundert als Reformprojekt Vorbildcharakter – aber auch eine ganz handfeste Aufgabe: Auf dem Gassenbacher Hof wurde am Beispiel des Ballungsraums Frankfurt/Wiesbaden erkundet, wie ein solcher städtischer Raum, den immer mehr Menschen und immer weniger landwirtschaftliche Flächen prägen, aus der Region versorgt werden kann. Die Landwirtschaftliche Schule in der Grunerstraße (heute in Privatbesitz) sowie ihr Pedant in Usingen wurden von jungen Menschen aus ganz Deutschland besucht, um sich mit neuen, damals ebenso revolutionären wie wegweisenden Anbautechniken vertraut zu machen.

Außerdem unterstützte der Gassenbacher den Kalmenhof bis 1933 bei der Umsetzung der Idee „des praktisch Bildbaren“: Heute würden wir sagen, der Gassenbacher war für Menschen mit Einschränkungen eine Einrichtung des Zweiten Arbeitsmarktes, der diesen Menschen eine Chance auf Erwerbstätigkeit gegeben hat und ihnen somit ein Stück wertvolle Selbstständigkeit erlaubte sowie ihr Selbstbewusstsein in der Gesellschaft stärkte.

Ein ungeheuer modernes Konzept, das die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt stützte und stärkte – dabei heute noch so aktuell und notwendig wie je.

Seit Jahren liegt das Hofgut verlassen, die zum Teil denkmalgeschützten Bauten, u.a. das prächtige Torhaus, verfallen zusehends. Seit 2018/19 denken verschiedene Menschen mit und ohne politisches Mandat sehr konkret darüber nach, wie der Gassenbacher Hof in modernem Gewand zum Wohle der gesamten Stadtgesellschaft wiederbelebt werden kann.

Unabdingbar ist hierfür natürlich, dass die Liegenschaft zunächst vom jetzigen Eigentümer, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) in die Hände der Stadt Idstein (oder ihrer Stadtentwicklungsgesellschaft STEG) oder in gemeinnützige Hände übergeht.

Um mit dem LWV in entsprechende Verhandlungsgespräche zu treten, wurde vor Jahren eine Magistratsarbeitsgruppe gegründet. Im Ergebnis erreichte diese Arbeitsgruppe einen Vorverhandlungserfolg mit dem LWV, der in die vorgelegte Magistratsvorlage vom 28.05.2024, die seither mehrfach in den politischen Gremien debattiert, kritisiert, zurückgewiesen und wieder neu vorgelegt wurde. Die klare Mehrheit, die einem solchen Projekt fraktionsübergreifend eigentlich gewünscht werden muß, zeichnete sich bislang nicht ab.

Das hat unsere Fraktion der ULI veranlasst, alle bislang in den Debatten vorgetragenen Bedenken und Risiken ULI-intern kritisch-konstruktiv zu bündeln und angemessen zu würdigen; und zwar mit dem klaren Ziel, einen neuen Weg zu erarbeiten, der einen Erwerb des Hofguts auf rechtlich und  operativ mögliche sowie politisch sinnvolle Art ermöglicht, dabei aber die Stadtkasse (und damit die Steuerzahlenden) möglichst gering  belastet und jegliches wirtschaftliche Risiko für die Öffentliche Hand weitgehend minimiert.

Klang erstmal wie die Quadratur des Kreises – ist aber mit vertragsrechtlichen Werkzeugen, die üblicherweise in der Privatwirtschaft für derartige Situationen verwendet werden, gar kein Hexenwerk. So kann man es dann auch in dem ULI-Änderungsantrag zur o.g. Drucksache nachlesen.

 

Wie kann dem ULI-Änderungsantrag die Quadratur des Kreises gelingen?

Es ist natürlich grundlegend wichtig, dass der bislang nur grobe Umriß der zukünftigen Nutzung des Hofguts im Sinne des Allgemeinwohls für alle Idsteinerinnen und Idsteiner mit seiner tatsächlicher privatwirtschaftlicher Attraktivität abgeglichen wird. Dies gelingt in der Kontaktaufnahme mit privatwirtschaftlichen Interessenten, die das Hofgut entwickeln und ggf. auch betreiben wollen. Dabei gewinnt die Stadt, quasi ohne weitere eigene Mühe, Zugang zu ihr bislang unbekannten und unabhängig von den Magistratsgedanken entwickelten Ideen Dritter und zu einem umsetzungsrelevanten privatwirtschaftlichen Netzwerk, ohne das eine solche Projektierung, Entwicklung und erfolgreiche „Bespielung“ nicht möglich ist.

In dem von der ULI vorgeschlagenen Konstrukt kauft dann zunächst die STEG den Gassenbacher Hof mit all seinen unbebauten Ländereien – schon, weil diese für die Renaturierung der Wörsbach-Aue, das stadtklimatisch so wichtige Projekt „Grün-Blaues Band“, das die Erholungsqualität Idsteins hoch attraktiv stärken will … übrigens ein Aspekt in der Debatte um den Kauf des Gassenbachers, der leider von keiner der anderen Fraktionen im Parlament angemessen (meist gar nicht) gewürdigt wird, bedauerlicherweise.

Der Erwerb erfolgt gemäß des ULI-Antrags durch Einbringung hierfür bereits beantragter und sogar bewilligter Fördermittel. Anschließend wird aus den Interessenten, mit denen entsprechende Vorgespräche geführt wurden, ein Entwickler und ggf. auch zukünftiger Betreiber ausgewählt, der das vorabgestimmte Projekt im Sinne der Allgemeinnützigkeit für die Stadtgesellschaft realisiert. Ein geeigneter Partner könnte eine gGmbH oder eine Genossenschaft sein. Eine Absicherung dagegen, dass der Partner seine „Lust an der Gemeinnützigkeit“ nochmal überdenkt, z.B. weil er letztlich doch nur Gewinnmaximierungsinteresse hat, kann über einen Fördermittelvertrag erreicht werden, der zwischen STEG und Projektentwickler abgeschlossen wird.

Die Ernsthaftigkeit des Entwicklungspartners soll gemäß unseres Vorschlags über das sog. Erstangebotsrecht oder Right of First Offer (ROFO) gesichert werden. Das wirtschaftsübliche Instrument des ROFO bietet zahlreiche Vorteile für denjenigen, der das „Handelsgut“ besitzt, in unserem Fall also für die STEG:

A

Generierung einer frühzeitigen Einnahme durch eine Optionszahlung an die städtische STEG, was gleichzeitig die Verbindlichkeit des Interesses beim Entwicklungspartner erhöht

A

Weitgehende Kontrolle der STEG über Vertragsverhandlungen mit dem privatwirtschaftlichen Interessenten, der das ROFO innehat:

N

Das ROFO-Recht muss innerhalb einer festgelegten Frist ausgeübt werden und verfällt ansonsten.

N

Die STEG erhält die Möglichkeit, finanzielle und nicht-finanzielle Mindestanforderungen für dieses Angebot des Interessenten festzulegen. D.h. die STEG bleibt konzeptionell-gestalterisch auch nach Vertragsabschluß beteiligt.

N

Die STEG hat die Möglichkeit, das Erstangebot abzulehnen und die Liegenschaft, nach Maßgabe der vertraglichen und rechtlichen Vereinbarungen des ROFO-Abkommens) auf dem offenen Markt anzubieten; oder sogar selbst zu entwickeln.

Die ULI hat angeboten, diesen risikominimierenden Änderungsantrag zunächst in den zuständigen Arbeitsgremien zu beraten, da das Konstrukt sicherlich davon profitiert, noch einmal von allen Fraktionen ernsthaft und kritisch beleuchtet und gemeinsam durchdacht zu werden. So hätte die gute Chance bestanden, eine breite Mehrheit über die Fraktionsgrenzen hinweg für den Kauf des Gassenbacher Hofes gewinnen zu können.

Allerdings war das den Fraktionen von CDU, SPD und FDP entweder zu mühsam oder zu lästig oder es gab noch ganz andere Gründe, auf der zuvor geäußerten Ablehnung des Kaufs zu beharren. Am finanziellen Risiko, das als Argument von diesen Fraktionen vorgebracht wurde, kann deren Ablehnung allerdings tatsächlich nicht gelegen haben – denn genau dieses Risiko würde durch den ULI-Änderungsantrag bis zum äußersten minimiert. Und dass unser Antrag schlicht nicht verstanden wurde, wollen hier ausdrücklich nicht unterstellen.

An was auch immer CDU, SPD und FDP ihre Ablehnung festgemacht haben, bleibt ihr Geheimnis. Klar hingegen ist, dass die Realisierung der Renaturierung des Wörsbaches in weite Ferne gerückt ist, deren Wichtigkeit gerade die vorgenannten Fraktionen immer wieder als äußert wichtig deklariert haben. Waren dies etwa nur wahlkampftaugliche Lippenbekenntnisse – denn ein bißchen Öko schadet ja selbst denen, die „linken und Ökospinnern“ attestieren, sie hätten nicht alle Tassen im Schrank?

Auch das Schicksal des bebauten Geländes liegt nun weiterhin in den Händen Dritter.

Der LWV als Eigentümer wird die Immobilie in einen Ausschreibungsprozess mit ungewissem Ausgang geben. Die Hoffnung, dass die Stadt Idstein durch ein Bauleitverfahren „Herrin des Verfahrens“ bleiben könne, ist so trügerisch wie das vorgenannte Bekenntnis zum Grün-Blauen Band eines ohne nennenswerte Halbwertzeit ist; denn ein potenzieller Investor wird vom LWV keine Liegenschaft kaufen, für die es keine Bauleitplanung gibt, die sein (mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gemeinnütziges) Projekt ausdrücklich ermöglicht.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, Fakt bleibt: Aus dem nicht näher substantiiert dargelegten Unwillen von CDU, SPD und FDP heraus wurde die große Chance vertan, den ersten, aber entscheidenden Schritt zu einer tragfähigen Lösung für die Wiederherstellung des Gassenbacher Hofes in zeitgemäßem konzeptionellen und geschichtsgemäßen baulichen Gewand zu gehen.

Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit darf kein Wahlkampfopfer sein

Alle Jahre wieder steht am Ende des Kalenderjahres die politische Debatte um die Haushaltsplanung für das kommende Jahr.

Alle Jahre wieder wird, zunehmend intensiv, um gute Lösungen gerungen, denn die noch zu Beginn der Wahlperiode recht ansehnlichen Rücklagen der Stadt Idstein schwanden über die Jahre 2021 – 2024 dahin.

Und alle Jahre wieder versuchen die Fraktionen des Stadtparlaments natürlich, für diejenigen Aufgaben der Öffentlichen Hand Schwerpunkte zu setzen, die sie je nach eigener politischer Sichtweise als besonders wichtig für die Zukunftsfähigkeit der Kommune ansehen.

Wenn jedoch, wie in der vorläufigen Planung am Beginn diesjährigen Debatte, die Kassen auf dem Papier so leergeräumt sind, dass gerade noch EUR 30.020 in den außerordentlichen Rücklagen verbleiben, dann ist das Gebot der Stunde für alle Mandatsträger:innen, über die Fraktionsgrenzen hinweg: Sparen!

Oder zumindest sollte das für alle im Vordergrund stehen. Was es, auch indirekt, für Risiken birgt, wenn dieses Gebot missachtet wird, hat unsere Fraktionsvorsitzende Ursula Oestreich in ihrer Haushaltsrede sehr deutlich herausgestellt.

Ein jeder Haushaltsplan steht unter der obersten Prämisse der finanziellen Generationengerechtigkeit. Das bedingt zwingend „eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik in der Gegenwart […], um die finanzielle Freiheit künftiger Generationen zu gewährleisten“, wie man beim Statistischen Bundesamt im Detail nachlesen kann.

Wie die Fraktion der SPD in diesem Kontext auf den Gedanken kommen konnte, den vorgeschlagenen Grundsteuer-Hebesatz derart zu senken, dass die Aufkommensneutralität gegenüber den Vorjahren nicht gewährleistet ist, hat sich wohl nur ihr erschlossen. Es wäre politisch fahrlässig, bei derart auf Kante genähtem Haushaltsplan auch noch eine der wenigen Einnahmequellen, die Grundsteuern, so zu senken, dass die kommunalen Einnahmen unter diejenigen der Vorjahre fallen.

Das hat unser Fraktionsmitglied Dr. Birgit Anderegg in ihrer Reaktion auf den SPD-Antrag auch sehr deutlich gemacht, so dass es für ihn vernünftigerweise keinerlei Unterstützung gab.

Womöglich fiel ja der Vorstoß der SPD unter die Stichworte „Wahlkampf“ oder sogar „Wahlversprechen“, die der ULI auch bei anderen Anträgen in den Sinn kamen: Wer auf Bundesebene um Wähler:innenstimmen kämpft, der agiert auch auf kommunaler Ebene entsprechend.

Selbst angesichts des faktisch fehlenden Raums für freiwillige finanzielle Leistungen der Kommune haben die wahlkämpfenden Parteien den Kopf vor dem Unvermeidlichen in den Sand gesteckt: Strikte finanzielle Einsparungen oder sogar Streichungen – Fehlanzeige. Wer mag schon nüchtern darlegen, wie wenig großzügig die Öffentliche Hand nur noch sein kann, wenn man im Februar als die attraktivste Partei erscheinen will?

Der Forderung der CDU, auch in 2025 den EMIL-Fahrpreis massiv zu subventionieren, mochte daher auch nur die ULI etwas entgegensetzen. Selbstverständlich versuchen auch wir, den ÖPNV für Nutzer:innen möglichst kostengünstig zu gestalten. In mageren Zeiten wie den aktuellen ist ein Budget von EUR 80.000 – 85.000, die die städtische Bezuschussung des EMIL-Fahrpreises mindestens kostet, aber schlicht nicht mehr darstellbar. Sehr bedauerlich, dass außer der uns niemand bereit ist, diese bittere Wahrheit ehrlich in der Bevölkerung zu kommunizieren.

Haben die vorgenannten Anträge von SPD und CDU als „Wahlgeschenke“ noch eine gewisse Logik, bleibt komplett unverständlich, warum der Betrag von satten EUR 400.000 für die Erweiterung des Wohnmobilhafens nicht nach 2026 verschoben wurde, wie von der ULI beantragt:
Auch wenn wir uns der jubilierenden Stimme der Grünen zu diesem „Vorzeigeprojekt“ ja durchaus im Prinzip anschließen, so hat die Verwaltung klar und deutlich bestätigt, dass das Erweiterungsprojekt erst in 2026 begonnen werden wird. Warum also wollen die anderen Fraktionen diesen Betrag ausdrücklich schon im Haushalts 2025 einplanen? Nun kann natürlich ein großes (aber unnötig eingeplantes) Budget Ende 2025 auch als Ausweis vermeintlicher Sparsamkeit deklariert werden: „Schaut her, wie gut Bürgermeister und Verwaltung gewirtschaftet haben: Haben wir doch tatsächlich am Jahresende EUR 400.000 weniger als geplant ausgegeben.“ – Die ULI mag ein Schelm sein …

… für uns sieht echte Sparsamkeit für echte Generationengerechtigkeit anders aus:

Wir freuen uns sehr, dass wir es geschafft haben, ein längst überfälliges und der Dorfgemeinschaft von Lenzhahn schon in der letzten Wahlperiode zugesagtes Projekt jetzt endlich auch budgetär auf Schiene gesetzt zu haben: Für das komplett marode Lenzhahner DGH ist durch Initiative der ULI nun eine Summe von EUR 150.000 im Haushalt 2025 vorgesehen, um die Planung und Umsetzung von DGH-Sanierung/-Neubau nun endlich zu initiieren. Und das, ohne dass diese Summe dem Haushalt 2025 aufgebürdet wird; sie wird statt dessen aus dem Haushalt 2024 übertragen.

So sieht Generationengerechtigkeit nach ULI-Lesart aus:

Ohne den Haushalt, und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit kommender Generationen, über Gebühr zu belasten sehr konkrete Projekte politisch und finanziell ermöglichen, von denen (auch) die Jugendlichen umgehend und direkt profitiert, indem sie hoffentlich in nicht allzu ferner Zukunft in einen neuen (oder frisch schimmelsanierten) Jugendraum einziehen können.

ULI-Antrag ebnet Weg für Bezuschussung von privaten und gewerblichen Dämm-Maßnahmen

Nicht immer mahlen die Verwaltungsmühlen sprichwörtlich langsam, wie die ULI erfreut im Bau- und Planungsausschuss (BPA) am 23. April 2024 feststellen durfte: Im vergangenen September hat die ULI erfolgreich beantragt, für die Bürger:innen und Gewerbetreibenden in Idstein eine Förderrichtlinie zu konzeptionieren, um sie bei Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zu unterstützen. Dieser Antrag ist nun bereits durch die flotte und qualitativ überzeugende Ausarbeitung eines Richtlinienkonzeptes abgearbeitet.

Im Resultat wird der Magistrat der Stadt Idstein nun, wenn die Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai 2024 der vom BPA einstimmig erteilten Empfehlung folgt, die entsprechende Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ausarbeiten und in Kraft setzen.

Dabei ist vorgesehen, daß nicht nur Immobilieneigentümer:innen, Vermieter:innen und Mieter:innen, sondern auch juristische Personen wie Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, Vereine oder auch Stiftungen Fördermittel der Stadt Idstein beantragen können, wenn sie ihre wohnlich, gewerblich oder auch gemischt genutzten Immobilien energetisch sanieren.

Die förderfähigen Maßnahmen sind in drei Kategorien unterteilt. In die erste fallen Dämm-Maßnahmen an Innen- und Außenflächen sowie Fenstern und Außentüren. Hierfür können Idsteiner und Idsteinerinnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) , zu der die städtischen Fördermittel eine Ergänzungsförderung darstellen werden, um weitere 10% bzw. bis zu EUR 2.000 zusätzlich erhöhen.

Wer zudem Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen einsetzt, kann sogar noch einen entsprechenden Förderbonus beantragen.

„Klimaschutz und Energiekostensenkung durch Gebäudesanierung sind dringlich, aber auch teuer – und sollten nicht die Fehler der vergangenen Dekaden wiederholen, in denen umweltbelastende Dämmstoffe aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen leider die Regel waren“, betont Patrick Schauß, ULI-Mitglied im BPA.

Besonders erfreulich: Selbst wer zunächst nur eine thermografische Bestandsaufnahme der energetischen Schwachstellen (s-)eines Gebäudes erstellen will, um zu sehen, wo genau wieviel der wertvollen Heiz- und Gebäudeenergie entweicht, kann in den Genuß der Förderung kommen. Und zwar ohne, daß damit eine Vorfestlegung erfolgt, nach Durchführung der Thermografie auch tatsächlich energetische Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die ULI ist zuversichtlich, daß das Förderprogramm „Energetische Gebäudesanierung“ genauso breit von den Idsteiner:innen angenommen werden wird, wie das bestehende und weiter fortgeführte Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen, bei dem die Installation von solarthermischen und Photovoltaikanlagen bezuschußt werden kann und das mit dem neuen Förderprogramm kombinierbar ist.

„Wir freuen uns sehr, daß wir mit unserem Antrag den Anstoß für dieses weitere Förderprogramm gegeben haben – denn davon wird nicht nur das Klima profitieren, was ja immer ein bißchen abstrakt ist; sondern es profitieren ganz konkret, durch finanzielle Bezuschussung, zahlreiche Idsteiner Bürger:innen und Gewerbetreibenden“, betont ULI-Fraktionsvorsitzende Ursula Oestreich. „Klimaschutz beginnt nun mal nicht erst vor der eigenen Haustür, sondern sogar bereits im eigenen Haus oder der eigenen Mietwohnung.“

 

ULI-Forderung nach gelebter Verantwortung im Gegenwind

Mehrheit des Klimaschutz- und Umweltausschuss lehnt Verantwortung bei Windparkvertrag ausdrücklich ab

Die Stadt Idstein ist auf dem Weg, Energie innerhalb der Gemeindegrenzen produzieren zu lassen. Nicht nur wird der Solarpark auf dem Rosenkippel wohl schon 2024 ans Netz gehen; auch ein Windpark soll entstehen. Auf das entsprechende Interessensbekundungsverfahren folgt jetzt die Aufnahme von Verhandlungen mit der Mainova für den Bau und Betrieb der Windkraftanlagen (WKAs).

Die ULI steht dem beträchtlichen Waldverlust, der mit dem Bau der WKAs und der notwendigen Zuwegungen einhergehen wird, sowie den Eingriffen in das Waldbodengefüge und seine Retentionsfähigkeit kritisch gegenüber. Dennoch: „Zur Demokratie gehört natürlich, dass man politische Beschlüsse auch dann konstruktiv in der Umsetzung begleitet, wenn sie die eigene politische Meinung nicht widerspiegeln“, positioniert ULI-Fraktionsvorsitzende Ursula Oestreich unser Fraktionshandeln für den weiteren Verlauf des Verfahrens. „Dies haben wir in den bisherigen Sitzungen zum Thema so gehalten und werden dies selbstverständlich auch weiterhin tun.“

Gleichzeitig hat die ULI aber alle Stadtverordnete auch an die Verantwortung erinnert, der sie als Mandatsträger:innen gerecht werden müssen – gerade bei einem so weitreichenden Großprojekt wie dem geplanten Windpark:

„Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber weit vorn, in § 9 (1) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die Aufgabe und Verantwortlichkeit der gewählten Gemeindevertreter beschrieben: Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ‚trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung‘, wie uns dort wörtlich ins Pflichtenheft geschrieben wird.“

In der entsprechenden Debatte des Klimaschutz-, Umwelt- und Betriebsausschuss (KUBA) am 31. Januar 2024 hat allerdings eine Mehrheit der Idsteiner Fraktionen ihrer entsprechenden Verantwortung nicht nachkommen wollen. „Es ist mir nicht gelungen, eine Mehrheit für unseren Änderungsantrag zu gewinnen, mit dem wir erreichen wollten, dass die Stadtverordneten den Vertrag mit der Mainova vor Unterschrift noch einmal zu sehen bekommen“, schüttelt unser KUBA-Mitglied Dr. Birgit Anderegg ebenso irritiert wie verärgert den Kopf.

Anderegg hat sich im KUBA engagiert dafür eingesetzt, den Magistrat bei den Vertragsverhandlungen mit der Mainova nicht komplett ohne die gesetzgeberisch festgelegte Kontrolle durch die Mandatsträger:innen agieren zu lassen.

„Auch wenn Bündnis 90/Die Grünen und FDP unserem Antrag gefolgt sind: Die Mehrheit aus CDU, SPD und FWG sah die ihnen gemäß § 9 (1) HGO auferlegte Verantwortung als erfüllbar an, wenn sie vor Vertragsunterschrift lediglich eine Synopse zur Kenntnisnahme erhalten.“

Anderegg, die beruflich regelhaft mit komplexen Vertragswerken zu tun hat, wies vergebens darauf hin, wie unzureichend so eine Kurzzusammenfassung ist, um womöglich problematische Vereinbarungen identifizieren und ausreichend informiert beurteilen zu können.

„Es ist schon äußerst befremdlich, dass gewählte Kommunalpolitiker:innen es mit ihrem Nein zum ULI-Antrag ausdrücklich ablehnen, sich die juristisch bindenden Bedingungen eines großen Millionen-Projekts vor Vertragsunterschrift noch einmal in angemessener Form vorlegen zu lassen. Die vorgebrachte Argumentation, so ein Vertragswerk sei sicherlich für die Stadtverordneten zu umfänglich und komplex, ist verantwortungslos“, befindet Oestreich.

Halbzeit !

Halbzeit !

Mit der aktuellen Sommerpause 2023 ist in etwa die erste Hälfte der aktuellen Wahlperiode bereits durchschritten, der ersten Wahlperiode, in der auch wir ULIs im Stadtparlament sitzen und uns nach Kräften bemühen, mit eigenen Innovationsimpulsen sowie diskursiven Beiträgen zu den Anträgen anderer Fraktionen die Zukunft für die Idsteinerinnen und Idsteiner enkeltauglich gestalten zu helfen.

Zur Erinnerung:

Die ULI hat sich gegründet, und ist zur Kommunalwahl 2021 das erste Mal angetreten, um für Idstein politisch etwas zu bewirken, das nicht für oder gegen ein bestimmtes politisches Dogma steht, sondern das durch neue Idee und andersartige Perspektiven versucht, politische Wirkkraft zu entwickeln, die für möglichst viele Idsteinerinnen und Idsteiner einen positiven Effekt hat.

Schon in der vergangenen Wahlperiode, in der wir nur aufmerksam während der Gremien zuhören, aber keine eigenen Ideen und Lösungsvorschläge vortragen durften, kam es uns ULIs so vor, als gäbe es nur einige wenige Themen, die die Fraktionen reiten, ohne aber die großen, komplexen Aufgaben anzugehen, die die Weichen für ein auch zukünftig gutes Leben in dieser Stadt mit ihren kleinen und größeren Ortsteilen stellen.

Solche großen Themen, die nicht in einem Wurf, mit einem einzigen Antrag zu adressieren sind, hat die ULI sich nicht gescheut, in ihr Wahlprogramm aufzunehmen. Seit wir unsere vier Mandate innehaben, arbeiten wir stetig mit viel Energie daran, diese dicken Bretter (neben allen anderen) auch zu bohren. Als Beispiel seien die Punkte „Lichtverschmutzung“ und „Bürgerräte“ genannt, für die wir auch außerhalb der politischen Gremien über entsprechende ULI-Veranstaltungen Sensibilität und verantwortungsvolles Handlungsbewusstsein schaffen.

Dass politische Mit-Gestaltung gerade für die ULI als eine der kleineren Fraktionen kein einfaches und ein oftmals mühevolles Unterfangen werden würde, war uns klar.

Wie ernüchternd es aber ist, immer ergebnisoffen in die Diskussionen unserer eigenen wie der Anträge der anderen Fraktionen zu gehen und zu versuchen, über eine echte und respektvolle Debattenkultur gemeinsam mit den anderen Fraktionen, um das beste und möglichst breit tragende Ergebnis zu ringen, war nicht absehbar.

„Stell Dir vor, Du hast nur das Ziel, völlig frei von Machtansprüchen und -allüren das Beste für die Bürgerinnen und Bürger dieser Kommune erarbeiten zu wollen, und keiner macht mit.“

Das mag etwas überspitzt an den alten Sponti-Spruch angelehnt sein, trifft aber unser zunehmend ärgerliches Erleben und Beobachten der Stadtpolitik bedauerlicherweise ziemlich gut:

Politische Mehrheiten bilden sich selten als Ergebnis von Denk-, Diskurs- und Debattenarbeit in den Ausschüssen und dem Stadtparlament, sondern selbst auf kommunaler Ebene erstaunlich oft aufgrund von Parteiräson und profaner Arithmetik, „gerne“ auch schon im Vorfeld der Debatte ausgehandelt.

Anträge, deren Umfang und Komplexität des womöglich resultierenden Auftrags an die Verwaltung über das ganz kleine Karo hinausgehen, werden regelhaft abgelehnt. Argument: Für so etwas habe die Verwaltung keine Kapazität (man spürt durchaus, dass „Kapazität“ eigentlich für ein anderes Wort steht…).

Merke: Die ULI ist die einzige der sechs Fraktionen in der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung, die sich ausschließlich auf Idstein konzentriert und in keiner Form auf höherer politischer Ebene weisungsgebunden ist und/oder wie auch immer geartete Rücksichten auf z.B. bevorstehende Kreis-, Land- oder Bundestagswahlen nehmen muss.

Dazu passt, dass jede der anderen Fraktionen zwar stolz die schiere Anzahl der eigenen Anträge in jeder Haushaltsrede zum Jahresende auflistet. Die tatsächliche Umsetzung dieser Anträge hält jedoch keine dieser Fraktionen konsequent nach. Der gestalterische Effekt verpufft daher, ehe er auch nur gezündet wurde.

Selbst Prüfanträge, für die das ungeschriebene parlamentarische Gesetz gilt, dass man sie nur bei sehr schwerwiegenden Einwänden nicht mitträgt, können mittlerweile regelhaft nicht mehr als Basis für weiteres politisches Handeln eingesetzt werden: Die Verwaltung prüft prinzipiell dergestalt, dass nicht neutral-sachlich berichtet, sondern eine klare Empfehlung abgegeben wird; und dies sogar dann, wenn der Auftrag klar lautet, lediglich über technisch-faktische Machbarkeit zu berichten.

Meinungsbildung der Mandatsträger:innen qua Verwaltungsbericht – mehr als eine Fraktion fragt mittlerweile schon vor Eintritt in eine politische Debatte, manchmal sogar schon, bevor die antragstellende Fraktion ihren Antrag begründen durfte, was denn die Verwaltung von dem jeweiligen Vorschlag halte. „Ich möchte gerne die Verwaltungsmeinung hören, damit ich mein Abstimmungsverhalten danach ausrichten kann“, hat die ULI nicht nur einmal befremdet vernommen.

Die neueste Unsitte, die in den Gremien Schule zu machen beginnt (obwohl das ihrer Rolle als demokratischem Arbeits-Instrument widerspricht): Ein Magistratsmitglied verliest vor Eintritt in die politische Debatte einen von der Verwaltung erstellten Kurzbericht, oft genug (zeit-)notgedrungen kursorisch recherchiert. Daraufhin erklärt ein oder eine Stadtverordnete den Antrag umgehend für „erledigt“. Die antragstellende Fraktion, die womöglich noch gar keine Gelegenheit zur Begründung hatte, kann ihren Antrag damit vergessen. Die anderen Fraktionen haben vor dem Antrag ihre „Ruhe“, anstatt sich mit ihm auseinanderzusetzen und ihn, wenn sie ihn nicht mittragen oder mehrheitsfähig abändern können, zumindest in einem sauberen demokratischen Prozess abzulehnen.

Der Dreiklang aus mehrschichtigen Abhängigkeiten innerhalb verschiedener Partei-Ebenen (Kommune, Kreis, Land, Bund) sowie der gebetsmühlenhaft vorgetragenen Ressourcenknappheit der Verwaltung und, schließlich, der fehlenden politischen Bereitschaft zur verwaltungsunabhängigen eigenen politischen Einordnung und Bewertung von neutral und ohne Einflussnahme zur Verfügung gestellten Fakten, Sachlagen und Gegebenheiten führen dazu, dass sich die Rollen der Akteure „Politik“ und „Verwaltung“ umkehren:

Sieht auch das Regelwerk der Hessischen Gemeindeordnung vor, dass politischer Gestaltungswille durch Verwaltungshandeln realisiert wird, so sind die Vorzeichen in Idstein oftmals exakt umgekehrt: Politische Ideen, von denen anzunehmen ist, dass sie Kapazitäten aus dem laufenden Tagesgeschäft der Verwaltung benötigen, werden entweder in vorauseilendem Gehorsam schon von den Stadtverordneten selbst abgelehnt – oder nehmen den Umweg über die Verwaltung, die entsprechende Negativempfehlungen ausspricht, wohl wissend, dass eine gute Chance besteht, dass eine Mehrheit der Stadtverordneten nachgerade dankbar ist, wenn sie sich keine eigene, womöglich anderslautende politische Meinung differenziert erarbeiten muss.

Es wundert mithin nicht, dass die Fraktionen immer weniger Anträge überhaupt noch selbst in die Sitzungsläufe einbringen. Die FDP bildet das parlamentarische Schlusslicht mit nur drei Anträgen, die sie seit 2021 überhaupt formuliert hat. CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD tragen eine Handvoll Anträge seit zum Teil bereits zwei Jahren immer und immer wieder vor und bringen sie letztlich, über Zermürbungstaktik, dann irgendwann durch. Und die FWG … nun, schauen wir auf die letzte, durchaus archetypische Gremienrunde vor der aktuellen Sommerpause:

A

Dazu passt, dass jede der anderen Fraktionen zwar stolz die schiere Anzahl der eigenen Anträge in jeder Haushaltsrede zum Jahresende auflistet. Die tatsächliche Umsetzung dieser Anträge hält jedoch keine dieser Fraktionen konsequent nach. Der gestalterische Effekt verpufft daher, ehe er auch nur gezündet wurde.

Selbst Prüfanträgen, für die das ungeschriebene parlamentarische Gesetz gilt, dass man sie nur bei sehr schwerwiegenden Einwänden nicht mitträgt, können mittlerweile regelhaft nicht mehr als Basis für weiteres politisches Handeln eingesetzt werden: Die Verwaltung prüft prinzipiell dergestalt, dass nicht neutral-sachlich berichtet, sondern eine klare Empfehlung abgegeben wird; und dies sogar dann, wenn der Auftrag klar lautet, lediglich über technisch-faktische Machbarkeit zu berichten.

 

Fraktion Antragsnr. / Jahr Thema Abstimmungsergebnis
FDP
FWG
CDU Nr. 231 aus 2022 Resolution Sanierung von Bahntunnel,Straße Wörsdorf einstimmig angenommen, 3 Enthaltungen (u.a. ULI) Grund für Enthaltungen: Stadt Idstein hat keine Hoheit, Entscheidungsbefugnis über geforderte Maßnahmen
Bündnis 90/Die Grünen Nr. 157 aus 2023 Stolperschwelle Kalmenhof einstimmig angenommen
Bündnis 90/Die Grünen Nr. 147 aus 2021 Ideenwettbewerb Bebauung Wagenerstr. mehrheitlich abgelehnt 4/9/0
Bündnis 90/Die Grünen Nr. 158 aus 2023 Aufwertung Wohnmobilhafen gekürzt auf 2 von 5 Punkten, so gekürzt einstimmig angenommen
Bündnis 90/Die Grünen Nr. 316 aus 2021 Effektive Parkraumbewirtschaftung zurückgestellt
Bündnis 90/Die Grünen Nr. 118 aus 2023 Ergänzung Stadtbusverkehr erledigt durch Beschluß im Feb 2023
SPD Nr. 159 aus 2023 Erstellung Ruhebank-Kataster einstimmig zugestimmt
SPD Nr. 133 aus 2023 Umsetzung des gemeinsamen Antrags aller Fraktionen aus Feb 2023 einstimmig zugestimmt, daß der gemeinsam eingeschlagene Weg fortgeführt wird
ULI Nr. 061 aus 2023 Beantragung Fördermittel f. kommunalen Wärmeplan zurückgestellt, da ULI beleghafte Substantiierung der negativen Stellungnahme der Verwaltung fordert. In der StVV für erledigt erklärt, aufgrund des Zeitverzuges.
ULI Nr. 153 aus 2023 Verkehrsführung Wohnmobil-Hafen nicht aufgerufen wegen Länge der vorherigen Debatte im Ausschuss
ULI Nr. 152 aus 2023 Prüfantrag „Regionalwährung“ durch Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme der ULI für erledigt erklärt wg. Negativ-Empfehlung d. Verwaltung
ULI Nr. 156 aus 2023 Prüfantrag „Möglichkeiten zur Attraktivierung Mehrweg-Verpackung bei ToGo“ zurückgestellt, da Verwaltung zunächst „andere Option“ prüfen möchte

Die ULI wird nicht müde werden, komplexe Themen zu adressieren und auch (uns ULIs) wenig überzeugende Anträge anderer ernsthaft auf das Potential zu Änderungsformulierungen zu prüfen, die den jeweiligen Antrag vielleicht zu einem für uns zustimmungs- oder insgesamt mehrheitsfähigen abändert.

Ob das geschilderte politische Procedere tatsächlich ein geeignetes ist, um Idstein auch über den Tag hinaus, für die kommenden Generationen, finanziell solide und mit klarem Blick für zukunfts- und krisensichere infrastrukturelle, soziale, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen aufzustellen, werden wir ULIs dabei immer wieder hinterfragen.

Die ULI ist nicht angetreten, um wohlfeile Versprechen abzugeben. Das müssen wir auch nicht, denn es drängt uns nicht in Kreis- oder Landtagsparlamente, es drängt uns nicht zur Macht um der Macht willen. Es drängt die ULI nur danach, vorausschauend und mit Augenmaß Idsteiner Lösungen für solche Themen zu finden, die uns als Gesellschaft im Großen wie im Kleinen zunehmend angehen.