ULI-Antrag ebnet Weg für Bezuschussung von privaten und gewerblichen Dämm-Maßnahmen
Nicht immer mahlen die Verwaltungsmühlen sprichwörtlich langsam, wie die ULI erfreut im Bau- und Planungsausschuss (BPA) am 23. April 2024 feststellen durfte: Im vergangenen September hat die ULI erfolgreich beantragt, für die Bürger:innen und Gewerbetreibenden in Idstein eine Förderrichtlinie zu konzeptionieren, um sie bei Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zu unterstützen. Dieser Antrag ist nun bereits durch die flotte und qualitativ überzeugende Ausarbeitung eines Richtlinienkonzeptes abgearbeitet.
Im Resultat wird der Magistrat der Stadt Idstein nun, wenn die Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai 2024 der vom BPA einstimmig erteilten Empfehlung folgt, die entsprechende Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ausarbeiten und in Kraft setzen.
Dabei ist vorgesehen, daß nicht nur Immobilieneigentümer:innen, Vermieter:innen und Mieter:innen, sondern auch juristische Personen wie Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, Vereine oder auch Stiftungen Fördermittel der Stadt Idstein beantragen können, wenn sie ihre wohnlich, gewerblich oder auch gemischt genutzten Immobilien energetisch sanieren.
Die förderfähigen Maßnahmen sind in drei Kategorien unterteilt. In die erste fallen Dämm-Maßnahmen an Innen- und Außenflächen sowie Fenstern und Außentüren. Hierfür können Idsteiner und Idsteinerinnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) , zu der die städtischen Fördermittel eine Ergänzungsförderung darstellen werden, um weitere 10% bzw. bis zu EUR 2.000 zusätzlich erhöhen.
Wer zudem Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen einsetzt, kann sogar noch einen entsprechenden Förderbonus beantragen.
„Klimaschutz und Energiekostensenkung durch Gebäudesanierung sind dringlich, aber auch teuer – und sollten nicht die Fehler der vergangenen Dekaden wiederholen, in denen umweltbelastende Dämmstoffe aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen leider die Regel waren“, betont Patrick Schauß, ULI-Mitglied im BPA.
Besonders erfreulich: Selbst wer zunächst nur eine thermografische Bestandsaufnahme der energetischen Schwachstellen (s-)eines Gebäudes erstellen will, um zu sehen, wo genau wieviel der wertvollen Heiz- und Gebäudeenergie entweicht, kann in den Genuß der Förderung kommen. Und zwar ohne, daß damit eine Vorfestlegung erfolgt, nach Durchführung der Thermografie auch tatsächlich energetische Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die ULI ist zuversichtlich, daß das Förderprogramm „Energetische Gebäudesanierung“ genauso breit von den Idsteiner:innen angenommen werden wird, wie das bestehende und weiter fortgeführte Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen, bei dem die Installation von solarthermischen und Photovoltaikanlagen bezuschußt werden kann und das mit dem neuen Förderprogramm kombinierbar ist.
„Wir freuen uns sehr, daß wir mit unserem Antrag den Anstoß für dieses weitere Förderprogramm gegeben haben – denn davon wird nicht nur das Klima profitieren, was ja immer ein bißchen abstrakt ist; sondern es profitieren ganz konkret, durch finanzielle Bezuschussung, zahlreiche Idsteiner Bürger:innen und Gewerbetreibenden“, betont ULI-Fraktionsvorsitzende Ursula Oestreich. „Klimaschutz beginnt nun mal nicht erst vor der eigenen Haustür, sondern sogar bereits im eigenen Haus oder der eigenen Mietwohnung.“